Strasser hat seit heute Fußfessel

Strasser hat seit heute Fußfessel
Strasser hat seit heute Fußfessel(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Der frühere Innenminister und EU-Abgeordnete schläft ab heute wieder zu Hause.

Der frühere VP-Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser hat seit heute eine Fußfessel. Das berichtet "Österreich". "Er schläft heute schon zu Hause", zitiert die Zeitung die Sprecherin der Justizanstalt Simmering.

Der elektronisch überwachte Hausarrest war Mitte Mai angekündigt worden. Peter Prechtl, Leiter der Strafvollzugsanstalt Simmering betonte damals, dass sich Strasser während des Strafvollzuges nichts habe zu Schulden kommen lassen und von ihm auch keine Gefahr ausgehe. Der Fall sei wie jeder andere auch umfassend geprüft worden. Voraussetzung für den elektronisch überwachten Hausarrest sind auch eine geeignete Wohnung, die Zustimmung der Personen, die mit ihm gemeinsam in der Wohnung leben sowie ein Arbeitsplatz.

Strasser war seit November in Haft

Strasser war wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre zu drei Jahren Haft verurteilt worden und hatte die Strafe im November 2014 in der Vollzugsanstalt Simmering angetreten. Nach acht Wochen hinter Gittern wurde er Freigänger. Er arbeitete tagsüber als Berater für eine Firma und musste jeweils am Abend wieder ins Gefängnis einrücken.

Mit der Fußfessel ändert sich für Strasser auch finanziell einiges. Als Freigänger hatte die Strafvollzugsanstalt einen Vertrag mit dem Unternehmen, bei dem er arbeitet. Er selbst bekommt nur so viel Geld, wie auch die Insassen für eine entsprechende Arbeit erhalten, den Rest des Lohnes behält der Bund ein. Mit der Fußfessel schließt er hingegen selbst als Arbeitnehmer einen Dienstvertrag mit seinem Arbeitgeber ab und bekommt das Gehalt, mit er sein Leben bestreiten muss. Außerdem muss er Taggeld für die Fußfessel bezahlen, das maximal 22 Euro pro Tag betragen kann.

Eine bedingte Entlassung ist nach der Hälfte der Strafe möglich, im Falle Strassers also nach eineinhalb Jahren. Die Fußfessel ist für maximal ein Jahr zulässig.

(Red./APA)

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