Jeden Tag ein Gutachten – und als Oberarzt tätig

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Ein psychiatrischer Gutachter, der in einem Jahr 365 Gutachten erstellt. Fünf Sachverständige, die sich 63 Prozent aller psychologischen Gerichtsgutachten aufteilen.

Wien. Wenn ein Gericht ein Gutachten anordnet, greift es nur auf eine kleine Zahl an Gutachtern zurück. So erstellen nur fünf Sachverständige etwa 63 Prozent aller psychologischen Gutachten in strafgerichtlichen Verfahren und im Maßnahmenvollzug österreichweit. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hervor, die Beate Meinl-Reisinger, stellvertretende Vorsitzende der Neos, an Justizminister Wolfgang Brandstetter gestellt hat.

„Unsere Befürchtung, dass einige wenige Gutachter den Hauptteil der Gutachten übernehmen, hat sich leider bewahrheitet“, meint sie. „Die Richter beauftragen immer dieselben Leute. Das riecht schon nach Freunderlwirtschaft.“

So erstellen im psychiatrischen Fachbereich fünf Gutachter mehr als ein Drittel aller Gutachten. Der meistbeschäftigte von ihnen ist der Grazer Universitätsprofessor Manfred Walzl: „Wenn ein Gutachter im Jahr 365 psychiatrische Gutachten rausschießt, kann mit der Qualität einfach etwas nicht passen“, sagt Meinl-Reisinger.

Wie er das zeitlich neben seiner Anstellung als Oberarzt am LKH Graz Süd-West überhaupt bewerkstelligen könne? „Da sind ja alle, auch die kleinen Gutachten mitgezählt“, sagt Walzl zur „Presse“. „Für manche brauche ich nicht viel Zeit.“ Wenn der Richter ihn etwa frage, ob der Betroffene bei einer Straftat betrunken gewesen sei und der Alkomatstreifen der Polizei schon im Akt läge, sei der Aufwand gering. Anders sei es, wenn es um die Entscheidung ginge, ob jemand in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden muss. „Da kann es schon sein, dass man die Person mehrmals aufsuchen muss.“ Dass er all das zeitlich unterbringt, erklärt Walzl so: „Man muss schon sehr fleißig sein und auch am Wochenende arbeiten. Aber Nein zu sagen, ist halt auch schwer.“

Für den Mangel an Gutachtern sei unter anderem die schlechte Entlohnung gerichtlicher Sachverständiger im psychiatrischen Bereich verantwortlich, meint Matthias Rant, Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen: „In den vergangenen Jahren haben viele von ihnen ihre Befugnis zurückgelegt. Gute Leute werden sie für das Geld nicht bekommen.“

Was ein Sachverständiger für einen gerichtlichen Auftrag verrechnen kann, regelt das Gebührenanspruchsgesetz. Viele Leistungen werden pauschal abgegolten. So bekommt ein Arzt für Untersuchung samt Befund und Gutachten „bei einer besonders zeitaufwendigen körperlichen, neurologischen, psychiatrischen Untersuchung“, bei der geklärt werden soll, ob eine Person in eine Anstalt einzuweisen ist, 116,20 Euro brutto.

Qualität bleibt auf der Strecke

Die Gefahr, dass die Qualität auf der Strecke bleibt, sei evident, sagt Werner Zinkl, Präsident der Österreichischen Richtervereinigung. „Gerade in diesem Bereich, wo es um so wichtige Fragen für das Leben von Menschen geht, bräuchten wir wirklich gute Leute. Für so wenig Geld werden aber eher jene arbeiten, die sonst nichts finden.“

Schon im Herbst hatte Minister Brandstetter versucht, die Novelle des Gebührenanspruchsgesetzes durchzubringen und drei Millionen Euro an Mehrkosten im Budget veranschlagt. Doch die Ärztekammer legte sich quer – eine Verbesserung für alle Ärzte, nicht nur die Psychiater, sei notwendig, so ihre Forderung.

„Wir sind dahinter, dass der Tarif so schnell wie möglich angehoben wird“, sagt Sektionschef Georg Kathrein vom Justizministerium. Auch seien bereits Sachverständige damit beschäftigt, Richtlinien für die Erstellung von Gutachten zu erarbeiten. „Es ist schon viel im Gange. Letztlich liegt es aber am Sachverständigen, für die gute Qualität seines Gutachtens zu sorgen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.05.2015)

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