Heinisch-Hosek: Sexuelle Belästigung muss ins Strafrecht

Fabry
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"Geht nicht", sagt Justizminister Brandstetter, der sich dagegen entschieden hat, gewisse Übergriffe ins Strafrecht zu übernehmen.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) besteht darauf, dass sexuelle Belästigung im Strafrecht verankert wird. Sie werde am Montag ein Gespräch dazu mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) führen, sagte sie: "Ich nehme den Herrn Justizminister beim Wort. Für mich ist das absolut noch Bestandteil der Strafgesetznovelle."

Doch Justizminister Wolfgang Brandstetter bleibt hart: Er sieht kaum einen Weg, die sexuelle Belästigung als Tatbestand im Strafrecht zu verankern. "Es geht nicht", sagte er am Samstag im Ö1-"Mittagsjournal". Er werde aber gemeinsam mit Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek "versuchen, eine Lösung zu finden". Die Kritik in der Begutachtungsphase, dass es "nicht möglich wäre, zu unterscheiden zwischen im Prinzip noch tolerierbaren Berührungen und solchen, die es nicht mehr sind, muss man ernst nehmen", so der Minister. Das Urteil der Stellungnahmen sei "vom Gewicht" her "absolut negativ" ausgefallen. Er möchte nun über andere Möglichkeiten nachdenken und nannte einen Verwaltungsstraftatbestand als Variante. Aus der SPÖ erntete er am Samstag fortlaufend Kritik, die rote Frauenorganisation und die Parteijugend ärgerten sich in Aussendungen über Brandstetters Entscheidung. Der Justizminister verweist auf zahlreiche kritische Stellungnahmen, die davon abgeraten hätten, einen solchen Straftatbestand zu schaffen.

29 Stellungnahmen für Entwurf

Das will Heinisch-Hosek nicht akzeptieren. "Wir haben vereinbart, dass sexuelle Belästigung strafbar sein muss", und sie habe "keinen Grund", anzunehmen, dass Brandstetter sich nicht daran halten werde. "Die sexuelle Integrität von Frauen muss ernst genommen werden." Was die Stellungnahmen betrifft, hat sie 29 gezählt, die sich für die ursprüngliche Formulierung im Begutachtungsentwurf aussprachen und 13, die für eine Präzisierung eintraten. 23 seien gegen die Bestimmung gewesen, somit sei das Verdikt insgesamt "eindeutig pro" ausgefallen.

Der Frauenministerin geht es um "sexuell konnotiertes unerwünschtes intensives Berühren", das jedenfalls strafbar werden müsse. Über allfällige Präzisierungen zu sprechen, kann sie sich vorstellen - ein "Verwässern" aber lehnt sie ab.

Verwässert wird ihrer Ansicht nach auch die Formulierung des neuen Tatbestands der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Hier wolle Brandstetter Anregungen aus der Begutachtung aufgreifen und sexuelle Gewalt nicht "ohne Einverständnis", sondern "gegen den Willen" des Opfers strafbar machen, so Heinisch-Hosek zum Entwurf für die Regierungsvorlage. Auch das komme für sie nicht in Frage. Was etwa würde diese Änderung für das sogenannte "Freezing" ("ich erstarre vor Angst") bedeuten, fragt sie. Sie warnt davor, dass im Extremfall Frauen vor Gericht nachweisen müssten, dass sie sich aktiv gewehrt hätten.

(Schluss) ks/dru

(APA)

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