Weisungsrecht: Novelle passiert Ministerrat

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Die Novelle bringt weniger Berichtspflichten und die Verankerung der Whistleblower-Website. Aus dem "Weisenrat" wurde ein "Weisungsrat".

Die Neuordnung des Weisungsrechts des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gibt es noch einige Änderungen, so wurde aus dem "Weisenrat" ein "Weisungsrat". Die Novelle des Staatsanwaltschaftsgesetzes bringt zudem weniger Berichtspflichten und die Verankerung der Whistleblower-Website.

Der Vorschlag, das Weisungsrecht zwar nicht an einen Bundesstaatsanwalt zu übertragen, aber den derzeit provisorisch eingerichteten Weisenrat gesetzlich zu fixieren, kam von einer von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eingesetzten Expertengruppe. Damit kann der Minister künftig das nun "Weisungsrat" genannte Gremium beiziehen, wenn er es wegen großen öffentlichen Interesses an einem Verfahren für nötig hält - und muss ihn befassen, wenn er eine inhaltliche Weisung erteilen will oder Oberste Organe sowie Mitglieder der Höchstgerichte und Generalprokuratur betroffen sind.

Keine aktiven Richter, Staats- oder Rechtsanwälte

Den Vorsitz dieses "Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich" hat der Generalprokurator (derzeit Werner Pleischl) inne, auch zwei weitere Mitglieder (und Ersatzmitglieder) gibt es. Die Vorauswahl für diese soll jetzt vom Rechtsschutzbeauftragten der Justiz kommen und nicht - wie ursprünglich geplant - vom Generalprokurator selbst. Der Bundespräsident bestellt sie dann formal für sieben Jahre - auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Anhörung der drei Höchstgerichtspräsidenten. Infrage kommen Juristen, die 15 Jahre in einem Beruf im Bereich des Strafrechts tätig waren, aber keine aktiven Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte.

Die Mitglieder des Weisungsrat unterliegen der Amtsverschwiegenheit, müssen ihre Entscheidungen aber nicht geheim halten. Auch hier wurde an der Formulierung noch nachgebessert. Es gelten nun jene Bestimmungen, die analog auch für die Information der Medien durch die Staatsanwaltschaften zur Anwendung kommen.

Mit der Novelle wird auch die Berichtspflicht der Staatsanwälte reduziert, und zwar auf besonders öffentlichkeitswirksame Fälle und Enderledigungen. Außerdem wird die Webseite zur anonymen Meldung von Korruptionsfällen und Wirtschaftskriminalität in den Regelbetrieb übernommen und gesetzlich verankert. Nach den Beschlüssen im Parlament soll die Novelle mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten.

Brandstetter: "Weisungsrecht noch transparenter"

Brandstetter zeigte sich in einer schriftlichen Stellungnahme erfreut, sein Versprechen bezüglich des Weisungsrechts eingehalten zu haben. "Wichtig ist, die Verantwortlichkeit des Ministers gegenüber dem Parlament beizubehalten, und das Weisungsrecht noch transparenter zu machen. Das können wir mit der Reform sicherstellen", zeigte sich der Justizminister überzeugt.

(APA)

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