Afghanin Laila P. kommt frei: Frist für Abschiebung vorbei?

Das Gebäude für Sondertransit am Flughafen Schwechat
Das Gebäude für Sondertransit am Flughafen SchwechatClemens Fabry / Die Presse
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Ein AUA-Kapitän nahm die Frau nicht mit nach Sofia. Der Fall der 36-Jährigen sorgte in den vergangenen Tagen für Wirbel.

Wien. Die geplante dritte Mahnwache vor dem Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände wurde „aufgrund erster Erfolge“ kurzfristig in eine Art Fest umgewandelt: Die Afghanin Laila P., die am Mittwoch nach Bulgarien abgeschoben werden sollte, kam am Nachmittag frei. Wie „Die Presse“ von ihrem Anwalt erfuhr, entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht, ob die Schubhaft, in der sie sich seit fünf Tagen befand, überhaupt rechtmäßig war.

Der Fall der 36-Jährigen sorgte in den vergangenen Tagen für Wirbel in sozialen Medien und Proteste vor dem Anhaltezentrum. Dass P. – die laut Anwalt bestens integriert ist und mehrere Sprachen spricht – jetzt abgeschoben werden sollte, könnte mit der jüngsten Order zusammenhängen, Dublin-Fälle vorrangig abzuarbeiten. Sie war über Bulgarien nach Europa gekommen, weshalb dieses Land für ihr Verfahren zuständig ist. Ihr Anwalt und die Neos – die den Fall im Parlament thematisierten – sind der Meinung, dass die Frist verstrichen ist, innerhalb derer Österreich sie hätte abschieben können; dass das trotzdem versucht wurde, ist für Neos-Mandatar Nikolaus Scherak eine „Bankrotterklärung“. Das Innenressort kommentierte den Fall nicht, geht aber davon aus, dass Fristen grundsätzlich eingehalten würden.

Die Abschiebung scheiterte am AUA-Kapitän, der sich weigerte, P. – die laut einem Gutachten als suizidgefährdet gilt – nach Sofia zu fliegen. Wie es weitergeht, hängt zunächst vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ab. (beba)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2015)

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