Amtsgeheimnis: Grüne orten "Angst der Verwaltung"

Amtsgeheimnis: Grüne wollen noch
Amtsgeheimnis: Grüne wollen noch "viele" Änderungen APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Grünen wollen noch "viele" Änderungen, bevor sie ihre Zustimmung zu der Verfassungsmaterie geben.

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts hat einen Entwurf für ein einfaches Ausführungsgesetz zum Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Die Grünen pochen allerdings noch auf "viele" Änderungen.

Beim Informationsfreiheitsgesetz handelt es sich um ein Verfassungsgesetz, für dessen Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat nötig ist. Diese könnte mit Unterstützung der Grünen zustande kommen. Die Partei hatte gefordert, dass die Verfassungsänderung zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses gemeinsam mit dem Ausführungsgesetz beraten wird, woraufhin der Verfassungsdienst den jetzigen Entwurf erarbeitete.

Das Ausführungsgesetz enthält genaue Begriffsdefinitionen und klärt die Zuständigkeiten. So ist etwa festgehalten, an wen ein Ansuchen zu richten ist, etwa für den Rechnungshof an den Präsidenten oder an die Parlamentspräsidentin. Nähere Definitionen finden sich auch zu den Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Informationen von allgemeinem Interesse seien in einer für jedermann zugänglichen Art, wenn möglich im Internet und barrierefrei zu veröffentlichen, soweit sie nicht der Geheimhaltung unterliegen.

Die Geheimhaltungsgründe sind ebenfalls genauer definiert, erklärte Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramts. Ausgenommen sind laut dem Entwurf etwa Informationen im Interesse der nationalen Sicherheit oder der umfassenden Landesverteidigung. Auch die Wahrung des Datenschutzes ist ein Geheimhaltungsgrund.

"Hier muss man das Informationsbegehrens eines Bürgers gegenüber dem Datenschutzrecht abwägen", so Hesse. Vorgesehen ist, dass die Behörde einen Betroffenen benachrichtigt, damit dieser sich an die Datenschutzbehörde wenden kann. Sensible Daten seien etwa jene die Gesundheit, Vermögensverhältnisse oder eine Gewerkschaftszugehörigkeit betreffend. Der Rechtsschutz ist laut Entwurf vor den Verwaltungsgerichten, und letztlich dem Verfassungsgerichtshof, vorgesehen. Das Ansuchen selbst ist von Gebühren befreit, die Information muss innerhalb von acht Wochen vorliegen. Wird die Auskunft aber verweigert und um einen Bescheid für eine Anfechtung angesucht, ist eine Gebühr von 30 Euro zu zahlen - so lautet der Vorschlag.

Grüne: "Angst der Verwaltung trieft aus den Poren"

Die Grünen zeigten sich am Dienstag enttäuscht, denn eine Verbesserung gegenüber der geltenden Rechtslage sei "nicht in Sicht", hieß es in einer Aussendung. "Dem Entwurf trieft die Angst der Verwaltung vor den neugierigen Bürgern aus den Poren", verwies Verfassungssprecherin Daniela Musiol etwa auf "Regeln gegen Schikane" und die Gebührenpflicht. Die Grünen fordern viel eher eine Reduktion des Ausnahmenkataloges, eine Verbesserung des Rechtsschutzes gegen Auskunftsverweigerung sowie einheitliche Regelungen für alle Verwaltungsorgane in ganz Österreich.

Das Thema steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Verfassungsausschusses. Die Grünen gehen jedoch davon aus, dass die Verhandlungsgegenstände vertagt werden.

(APA)

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