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Fischer will Gesetze vorab prüfen lassen

06.05.2009 | 13:37 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Der Bundespräsident wünscht sich bei seiner Festrede zum 17. Juristentag Änderungen in der Verfassung. So will Fischer den VfGH vor Inkraftreten eines Verfassungsgesetzes fragen, ob eine Volksabstimmung nötig wäre.

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Vor allem im Zusammenhang mit dem EU-Reformvertrag von Lissabon war das Thema Volksabstimmung in aller Munde. Diese muss abgehalten werden, wenn eine Verfassungsänderung so gravierend ist, dass eine sogenannte "Gesamtänderung" der Verfassung vorliegt. Die Meinungen der Juristen über den Lissabon-Vertrag gingen auseinander: Die Regierungsparteien folgten aber der Meinung der Mehrheit der Juristen und beschlossen die Änderung ohne Befragung des Volkes.

Geht es nach Bundespräsident Heinz Fischer, so soll künftig bereits vor Inkraftreten von Verfassungsgesetzen klar sein, ob dafür eine Volksabstimmung nötig wäre. "Ich persönlich hätte keinen Einwand dagegen, wenn durch eine Verfassungsänderung dem Bundespräsidenten die Möglichkeit eingeräumt wird, die Frage, ob eine Änderung der Bundesverfassung als „Gesamtänderung" zu betrachten ist, vor der Unterzeichnung des diesbezüglichen Verfassungsgesetzes dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen", erklärte Fischer am Mittwoch in seiner Rede beim 17. Österreichischen Juristentag in Wien. Damit würde in Österreich juristisches Neuland betreten werden. Denn bisher kann der Verfassungsgerichtshof immer erst nach Inkraftreten eines Gesetzes angerufen werden.

Verfassungsänderung "zu einfach"

Ganz generell sprach sich Fischer für eine Modernisierung des Verfassungsrechts aus. Das Staatsoberhaupt wies darauf hin, dass in Österreich die Verfassung vom Nationalrat relativ schnell novelliert werden kann, solange kein Grundprinzip verändert wird. Es genügt die Zwei-Drittel-Mehrheit. "Es ist wahrscheinlich sogar zu einfach, die österreichische Bundesverfassung zu verändern", meinte Fischer. Auf konkrete Änderungswünsche wollte der Bundespräsident in diesem Zusammenhang nicht eingehen. Er erwähnte in seiner Rede aber das deutsche Grundgesetz, bei dem besonders grundlegende Prinzipien nie geändert werden dürfen.

Weiters ließ Fischer durchblicken, dass ihn die Aufsplitterung der Verfassung stört. Neben der zentralen Verfassungsurkunde befinden sich Verfassungsbestimmungen in vielen anderen Gesetzen. Auch die Verankerung von sozialen Rechten in der Verfassung würde Fischer gefallen: "Meines Wissens ist Österreich einer der ganz wenigen Staaten der Europäischen Union, in dem es keine expliziten sozialen Grundrechte im Verfassungsrang gibt."

 

 

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22 Kommentare
Gast: ASVG-Sklave
10.05.2009 09:15
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Bock zum Gärtner Teil-4

Die Verweigerung eines ordentlichen Urteils und einer Stellungnahme des Höchstgerichtes, sowie die vorsätzliche Nicht-Umsetzung eines ratifizierten Grundrechtes, hebelt das Rechtsstaatsprinzip gezielt aus. Durch diese judizierte Gesetzlosigkeit wird dem Beschwerdeführer die (rechtsstaatliche) SICHERHEIT auf eine gesetzeskonforme Verwaltung und eine ebensolche Rechtsprechung verweigert, die ihm durch Art.5 der EMRK garantiert wird. Dieser Rechtsbetrug stellt die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaatprinzips infrage, auf dem auch die Europäische Menschenrechtskonvention beruht. Sollte die Republik Österreich ihren Rechtsbetrug ohne Sanktionen fortsetzen dürfen, so wären auch die internationalen Konventionen bedeutungslos und ein leeres Lippenbekenntnis. Ein solch zynisches und betrügerisches Rechtssystem wäre damit um nichts besser, als jenes von Diktaturen und autoritären Staatsformen, in denen geltendes Recht auf Vorlieben der Entscheidungsträger beruht und geschriebenes Gesetz bedeutungslos wird.

Antworten Gast: DerSkeptiker
11.05.2009 21:20
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Re: Bock zum Gärtner Teil-4

Hilfe!!Bez der BEiträge von ASVG-Sklave kann ich nur Michael Kohlhaas zitieren....

Antworten gg17
10.05.2009 17:24
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Re: Bock zum Gärtner Teil-4

Wenn die EMRK verletzt ist dann fragen sie halt in Straßburg um Rat.

Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
10.05.2009 18:38
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Re: Re: Bock zum Gärtner Teil-4

Ich suche keinen Rat - ich suche mein RECHT ! (Das geschriebene und nicht ausgedachte).

Antworten Antworten Antworten gg17
10.05.2009 21:37
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Re: Re: Re: Bock zum Gärtner Teil-4

Na, was glauben Sie was in Straßburg ist ? EGMR ???

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
11.05.2009 07:27
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Re: Re: Re: Re: Bock zum Gärtner Teil-4

Na, was glauben Sie was diese "Aufsatzerln" sind?? Sie sind die Beschwerde an den EGMR!

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten gg17
11.05.2009 09:14
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Re: Re: Re: Re: Re: Bock zum Gärtner Teil-4

Na, dann wird ja alles gut werden.

Gast: ASVG-Sklave
09.05.2009 12:41
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Bock zum Gärtner --- Teil 3

Anstatt die Beschwerde durch ein ordentliches Urteil abzulehnen oder diese andernfalls zu bestätigen, zog es die Republik Österreich vor, das beanstandete Gesetz im Zuge einer seither veranlassten Novelle zu korrigieren (siehe beiliegende Beweismittel). Allerdings beseitigt auch diese Gesetzesnovelle die beanstandete Diskriminierung nur teilweise, indem dem nunmehr verfügbaren Anspruch auf steuerliche Gleichstellung neue Auflagen hinzugefügt wurden, um diese Gleichheit zu erschweren: Dabei wurde die Gleichstellung bei der steuerlichen Begünstigung eines Sechstels des Jahreseinkommens von selbständig Erwerbstätigen an einen teuren und aufwendigen Bilanzierungszwang geknüpft, der diese Einzelunternehmer gegenüber unselbständig Erwerbstätigen (wie z.B. Angestellte, Beamte und Richter) weiterhin benachteiligt und schikaniert.


Gast: ASVG-Sklave
09.05.2009 12:40
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Den Bock zum Gärtner --- Teil 2

durch Art. 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (auch österreichisches Bundesgesetzblatt. Nr. 591/1978) und durch Art.2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert, die allesamt der Republik Österreich keinen Vorbehalt (also keine Ausnahme) einräumen, um dieses Grundrecht durch passend erscheinende Alternativmaßnahmen umgehen zu können, oder dieses Grundrecht zu relativieren und gegenüber anderen Rechten auszutauschen. Diese international proklamierten Grundrechte werden durch Art.9 der österreichischen Bundesverfassung integraler Bestandteil österreichischen Rechts. Dieses Recht wird jedoch dem Beschwerdeführer verweigert und macht ihn dadurch schutzlos vor den Behörden. Das gesamte Rechtsstaatprinzip wird dadurch auf den Kopf gestellt.

Anstatt die Beschwerde durch ein ordentliches Urteil abzulehnen oder diese andernfalls zu bestätigen, zog es die Republik Österreich vor, das beanstandete Gesetz im Zuge einer seither veranlassten Novelle zu korrigieren (siehe beiliegende Beweismittel). Allerdings beseitigt auch diese Gesetzesnovelle die beanstandete Diskriminierung nur teilweise, indem dem nunmehr verfügbaren Anspruch auf steuerliche Gleichstellung neue Auflagen hinzugefügt wurden, um diese Gleichheit zu erschweren: Dabei wurde die Gleichstellung bei der steuerlichen Begünstigung eines Sechstels des Jahreseinkommens von selbständig Erwerbstätigen an einen teuren und aufwendigen Bilanzierungszwang geknüpft, der diese Einzel

Gast: ASVG-Sklave
09.05.2009 12:38
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Will VfGH prüfen lassen? Das heißt den Bock zum Gärtner machen:

Die Republik Österreich verweigert dem Beschwerdeführer ein Urteil und eine Stellungnahme des Höchstgerichtes (Österreichischer Verfassungsgerichtshof), bezüglich einer Beschwerde über seine Diskriminierung auf Grund seiner Standeszugehörigkeit und über illegale Klassengesetze in Österreich.

Der Österreichische Verfassungsgerichthof verweigert ein diesbezügliches Urteil offenbar deswegen, weil er sich über diese Illegalität der Gesetzeslage vollends bewusst ist und weil er das ratifizierte Menschen- und Völkerrecht der Gleichheit der Bürger seit Jahrzehnten mit seinen Erkenntnissen verhindert.

Durch die vorsätzliche Nicht-Umsetzung dieses Grundrechtes durch illegale parallele Klassengesetze und durch die Verweigerung eines Urteils über die eingereichte Beschwerde, hebelt die Republik Österreich das Rechtsstaatsprinzip wissentlich aus. Dadurch werden der Rechtsstaat und die Menschenrechte bedeutungslos und der Herrschaft des Rechtsbetrugs, der zynischen Sinnentstellung und der judizierten Anarchie geopfert. Diese vorsätzlich herbeigeführte und judizierte Gesetzlosigkeit entzieht dem Beschwerdeführer die (rechtsstaatliche) SICHERHEIT auf eine gesetzeskonforme Verwaltung und eine ebensolche Rechtsprechung, die ihm durch Art.5 der EMRK garantiert wird. Dies verletzt die Europäischen Menschenrechte.

Anmerkung: Das eingeforderte Grundrecht der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz wird sowohl in Art.7 der österreichischen Bundesverfassung, als durch Art. 26 des Internat

Ich persönlich hätte keinen Einwand.....

....wenn das Amt des Bundespräsidenten ersatzlos gestrichen wird, denn dieses Amt wurde durch seine bisherigen Inhaber ständig weiter beschädigt. Eine moderne Demokratie braucht keinen nostalgischen Ersatzkaiser mehr!

Also schafft den Bundespräsidenten fort......

Antworten petarius
10.05.2009 14:34
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Re: Ich persönlich hätte keinen Einwand.....

sehe ich nicht so. man sollte jedoch
1) den Präsident weniger bezahlen
2) mehr Macht geben, dass er nicht nur in Notsituation die Regierung entlassen kann.
wobei schon das sehr wichtig ist: einen zweiten Dollfuß (Ausschaltung des Parlamentes, ...) muss man ja nicht haben. Und das kann/und soll ein Bundespräsident verhindern.

Re: Re: Ich persönlich hätte keinen Einwand.....

Der Bundespräsident ist absolut entbehrlich, einschließlich der lächerlichen Ordensverleihungsabteilung!

Die Funktion gehört auf den Bundeskanzler, der zu einer Art Ministerpräsidenten mit Diriminierungsrecht aufgewertet werden soll und dem Präsidenten des Nationalrates aufgeteilt werden.

Gast: gast
08.05.2009 14:00
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besser spät

als nie ..

Gast: Laie
07.05.2009 10:41
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Gewaltentrennung? NR als gewähltes Organ

Wäre eine gesetzgebende Funktion des VfGH bzw eine Mitwirkung daran mit dem demokratischen Prinzip vereinbar?
Was ist mit der Gewaltentrennung?
Sollte der VfGH nicht bloss eine nachprüfende Funktion erfüllen?

Antworten Gast: gast
08.05.2009 08:21
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Re: Gewaltentrennung? NR als gewähltes Organ

Gewaltentrennung ?
In Österreich ?
Sie scherzen.

Gast: Heinz Geyer - dirdem.org
07.05.2009 09:56
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Verfassungsgesetze muessen automatisch einer Volksabstimmung unterliegen

ansonsten kommt es zu Mickey Mouse Gesetzen wie der Anhebung der Kammern in den Verfassungsrang. Buerger erwachet! dirdem.org

harbard
07.05.2009 08:44
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17. Juristentag

...erstaunlich
...wo sich der bundes-heinzi überall wichtig macht!

Gast: Max Planck
06.05.2009 16:50
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Keine direkte Demokratie

Mit der Vorschlag Verfassungsgerichts Hof für eine Verfassungsgesetzänderung zuständig zu machen, hat sich Herr Fischer selbst in die Knie geschossen. Der Volk wird sowieso für nichts gefragt, die Politker entscheiden und ändern Ihre Gestze im Parlament nachbelieben. Dieseer zustand hat nichts mehr mit der Demokratie zu tun, der Weg führt nicht an einer Diktatur vorbei. Wo bleibt menschlihe Freiheit???

Peregrin
06.05.2009 16:12
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Posting

halal!

Peregrin
06.05.2009 16:12
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Posting mit

Schwein?

Peregrin
06.05.2009 16:11
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"soziale Rechte"

Sozialistischer Unfung, den kein Schwein braucht. Verbriefte Grundrechte waeren hingegen schoen, passen der Politik aber natuerlich nicht ins Konzept.

Mein Parlament