Fischer will Gesetze vorab prüfen lassen

BP HEINZ FISCHER
BP HEINZ FISCHER(c) APA (Hans Klaus Techt)
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Der Bundespräsident wünscht sich bei seiner Festrede zum 17. Juristentag Änderungen in der Verfassung. So will Fischer den VfGH vor Inkraftreten eines Verfassungsgesetzes fragen, ob eine Volksabstimmung nötig wäre.

Vor allem im Zusammenhang mit dem EU-Reformvertrag von Lissabon war das Thema Volksabstimmung in aller Munde. Diese muss abgehalten werden, wenn eine Verfassungsänderung so gravierend ist, dass eine sogenannte "Gesamtänderung" der Verfassung vorliegt. Die Meinungen der Juristen über den Lissabon-Vertrag gingen auseinander: Die Regierungsparteien folgten aber der Meinung der Mehrheit der Juristen und beschlossen die Änderung ohne Befragung des Volkes.

Geht es nach Bundespräsident Heinz Fischer, so soll künftig bereits vor Inkraftreten von Verfassungsgesetzen klar sein, ob dafür eine Volksabstimmung nötig wäre. "Ich persönlich hätte keinen Einwand dagegen, wenn durch eine Verfassungsänderung dem Bundespräsidenten die Möglichkeit eingeräumt wird, die Frage, ob eine Änderung der Bundesverfassung als „Gesamtänderung" zu betrachten ist, vor der Unterzeichnung des diesbezüglichen Verfassungsgesetzes dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen", erklärte Fischer am Mittwoch in seiner Rede beim 17. Österreichischen Juristentag in Wien. Damit würde in Österreich juristisches Neuland betreten werden. Denn bisher kann der Verfassungsgerichtshof immer erst nach Inkraftreten eines Gesetzes angerufen werden.

Verfassungsänderung "zu einfach"

Ganz generell sprach sich Fischer für eine Modernisierung des Verfassungsrechts aus. Das Staatsoberhaupt wies darauf hin, dass in Österreich die Verfassung vom Nationalrat relativ schnell novelliert werden kann, solange kein Grundprinzip verändert wird. Es genügt die Zwei-Drittel-Mehrheit. "Es ist wahrscheinlich sogar zu einfach, die österreichische Bundesverfassung zu verändern", meinte Fischer. Auf konkrete Änderungswünsche wollte der Bundespräsident in diesem Zusammenhang nicht eingehen. Er erwähnte in seiner Rede aber das deutsche Grundgesetz, bei dem besonders grundlegende Prinzipien nie geändert werden dürfen.

Weiters ließ Fischer durchblicken, dass ihn die Aufsplitterung der Verfassung stört. Neben der zentralen Verfassungsurkunde befinden sich Verfassungsbestimmungen in vielen anderen Gesetzen. Auch die Verankerung von sozialen Rechten in der Verfassung würde Fischer gefallen: "Meines Wissens ist Österreich einer der ganz wenigen Staaten der Europäischen Union, in dem es keine expliziten sozialen Grundrechte im Verfassungsrang gibt."

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