Urteil: Internetanbieter müssen Piraterie-Seiten sperren

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Das Ende von movie4k und kinox.to ist nahe. Künftig müssen Internetanbieter derartige Plattformen sperren. Dem VAP ist das aber noch nicht genug.

Der VAP (Verein für Antipiraterie) konnte vor dem Obersten Gerichtshof einen Erfolg für sich verbuchen. Plattformen die Filme und TV-Serien illegal anbieten, müssen von Internetanbietern gesperrt werden. Die eingebrachten Rechtsmittel der hiesigen Anbieter waren für das Gericht nicht ausreichend. Für den VAP ist die Sache damit aber noch nicht nicht zur Gänze erledigt.

Denn derzeit wird lediglich nur eine bestimmte Internetadresse gesperrt, wobei es sich um eine sogenannte DNS-Sperre handelt. Deswegen konnten die Betreiber von kino.to in der Vergangenheit durch leichte Abänderungen (zum Beispiel auf kinox.to) noch immer den Betrieb am Laufen halten. Deswegen fordert der Verein die Sperre von IP-Adressen. Das würde bedeuten, dass der Rechner, der die Seite beherbergt nicht mehr erreichbar wäre.

Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür aber bislang nicht und Internetanbieter müssen sich dem nun vorliegenden Urteil beugen. Im Oktober des Vorjahres reichten alle Betreiber bis auf UPC Rechtsmittel ein. Doch die vorgebrachten Argumente konnten das Gericht nicht ausreichend überzeugen. Außerdem müssen die "Provider die Kosten allfälliger Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkulation einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller und auch technischer Hinischt gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen".

Das Urteil steht also fest und bestätigt damit auch die Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof vorgibt bezüglich kino.to vorgibt. Nun muss ein weiteres Gerichtsverfahren klären, wie die Sperren durchgeführt werden. Für Werner Müller, Geschäftsführer des VAP sieht diesem gelassen entgegen und rechnet mit der baldigen Einführung.

(Red.)

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