Ab 2017: Registrierkassen benötigen digitale Signatur

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Mit der Maßnahme sollen Manipulationen verhindert werden. Die Signatur hat die Form eines von der Finanz mittels App prüfbaren QR-Codes.

Die ab dem Jahr 2016 bei einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro notwendige Registrierkasse muss ab 2017 über eine digitale Signatur verfügen, um eine Kassen-Manipulation zu verhindern. Die Sicherheitseinrichtung besteht aus einer kryptografischen Verkettung der Barumsätze mit Hilfe der kryptografischen Signatur der Signaturerstellungseinheit, heißt es in einer Finanzministeriums-Verordnung.

Die digitale Signatur muss zertifiziert sein und hat die Form eines von der Finanz mittels App prüfbaren QR-Codes. Der zweidimensionale QR-Code wird auf Kassenbelege gedruckt und ins Kassenjournal eingetragen. Die Wahl der Signatur-Anbieter wird den Unternehmen aber frei gestellt.

Folgende sieben Informationen müssen in dem QR-Code gespeichert werden: Kassenidentifikationsnummer, fortlaufende Nummer des Barumsatzes, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung, Stand Umsatzzähler, Seriennummer des Signaturzertifikates und Signaturwert des vorigen Umsatzes.

Steßl: Jeder der Bruch in der Kette erkennbar

Jeder Geschäftsfall werde verkettet und damit jeder Bruch in der Kette als Manipulation erkennbar, so Staatssekretärin Sonja Steßl. Es handle sich um eine dezentrale "innovative technische Lösung".

(APA)

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