Heta: Österreich einigt sich mit Bayern

Hypo-Bad-Bank: Finanzminister Hans Jörg Schelling erzielte einen Generalvergleich mit Bayern.
Hypo-Bad-Bank: Finanzminister Hans Jörg Schelling erzielte einen Generalvergleich mit Bayern.(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Finanzminister Hans Jörg Schelling und sein bayerischer Amtskollege haben sich auf einen Generalvergleich geeinigt. Österreich garantiert Bayern eine 45-prozentige Mindestquote.

Wien. Zuletzt hatte es im Streit zwischen Österreich und Bayern wegen der Hypo Alpe Adria (jetzt Heta) ja nicht sonderlich gut ausgesehen. So gab ein Münchner Gericht vor dem Sommer in erster Instanz den Bayern bei ihren darin erhobenen Ansprüchen über rund 2,4 Mrd. Euro vollständig Recht. Die österreichischen Juristen arbeiteten daher zuletzt fieberhaft an ihrer Berufung. Eine Arbeit, die nun zur Makulatur wird.

Denn Finanzminister Hans Jörg Schelling eröffnete am Dienstag im Ministerrat, dass er mit seinem bayerischen Pendant Markus Söder eine im geheimen ausverhandelte Einigung auf einen Generalvergleich erzielt hat. „Ich bin mit dem bayerischen Finanzminister Söder übereingekommen, dass die Beziehungen zwischen Österreich und Bayern wieder normal sein sollten. Wir haben daher auf politischer Ebene ein Memorandum of Understanding für einen Generalvergleich erzielt“, so Schelling.

"Prozesse brachten große Unsicherheit"

„In Summe ging es bei all den wechselseitigen Prozessen um einen Streitwert von 16 Mrd. Euro.“ Allein die Gerichtsgebühren hätten sich inzwischen auf 60 Mio. Euro summiert. Diese Zahl würde in den kommenden Jahren aber noch deutlich ansteigen. Denn laut den Juristen des Finanzministeriums würde es bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der Verfahren noch fünf bis zehn Jahre dauern. „Die Prozesse brachten hohe Gericht- und Anwaltskosten und eine große Unsicherheit“, so Schelling.

Diese Unsicherheit sei durch den auf österreichischer Seite von den beiden erfahrenen Bankern Michael Mendel (Heta-Aufsichtsratschef) und Franz Zwickl (Ex-Bank Austria-Vorstand) verhandelten Vergleich nun beendet. „Alle Verfahren werden daher mit dem Verzicht auf alle Ansprüche eingestellt.“

Die Bayern erhalten dafür eine Garantie von 45 Prozent der von ihnen geforderten Gesamtsumme von rund 2,75 Mrd. Euro (inklusive Zinsen). Österreich wird diese 1,23 Mrd. Euro nach dem endgültigen Abschluss des Vergleichs als Akonto-Zahlung an die Bayern überweisen. Erfolgen aus der Abwicklung der Heta dann Erlöse für die Bayern, werden diese bis zum Erreichen der 45 Prozent an das heimische Finanzministerium überwiesen. Übersteigt die schlussendlich erzielte Quote die von der Republik Akonto-geleisteten 45 Prozent, entstehen für Österreich so überhaupt keine Kosten, sagt Schelling. „Das Risiko das verbleibt ist, dass die bei der Heta erzielbare Quote unter den 45 Prozent liegt.“ Seiner Einschätzung nach hat Österreich damit jedoch eine sehr vorteilhafte Regelung gefunden.

Griss-Kommission prüft Vereinbarung

Ob dem wirklich so ist, soll nun noch von einer Juristen-Kommission untersucht werden. Den Vorsitz soll dabei erneut die ehemalige OGH-Präsidentin Irmgard Griss führen, die bereits die Untersuchungskommission zur Hypo geleitet hat. Sollte diese Kommission ein negatives Urteil über die erzielte Vereinbarung mit den Bayern fällen, dann „muss die Bundesregierung sie nicht umsetzen“, sagt Schelling.

Zustimmen muss neben den Parlamenten in beiden Ländern allerdings auch noch die Finanzmarktaufsicht (FMA), die seit der Verhängung des Schuldenmoratoriums per Anfang März den Abwicklungsprozess leitet. Sie könnte ihre Zustimmung etwa verweigern, wenn sie die Sieg-Chance in den Prozessen höher einschätzt, meint Schelling. Erwartet wird dies von ihm jedoch nicht. Geht alles nach Plan, dann sollen Ende September die Beschlüsse gefällt werden, sodass der Vergleich im Oktober in Form eines eigenen Gesetzes in Kraft treten kann.

"Nicht ungewichtiges Signal an den Markt"

Ein Präjudiz für die anderen Heta-Gläubiger, die einem noch zu errechnenden Schuldenschnitt unterworfen werden sollen, ergebe sich durch den Vergleich nicht. Der Vergleich sei auch keine unerlaubte Gläubigerbevorzugung der Bayern, da die 1,23 Mrd. Euro nicht von der Heta sondern von der Republik Österreich garantiert werden. Die angesetzte Quote könnte man aber durchaus als „nicht ungewichtiges Signal für den Markt“ interpretieren, sagt Schelling.

Nach der endgültigen Beseitigung des Streits mit den Bayern, sollen ab Herbst auch die Verhandlungen zwischen Kärnten und den anderen Gläubigern aufgenommen werden. Auch hier könnte es am Ende des Tages einen Abtausch der Kärntner Haftungen samt Klagsverzicht der Gläubiger mit einer garantierten Quote geben. Die Entscheidung darüber müsse aber Kärnten treffen. Der Bund würde nur mit Expertise und einer Unterstützung bei der Liquiditätsbereitstellung helfen, so Schelling. Derzeit haftet Kärnten noch für Anleihen im Ausmaß von 10,2 Mrd. Euro.

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