Die Pflege durch nahe Angehörige wird künftig abgegolten. Pflichtteile können in Raten gezahlt oder gestundet werden.
Änderungen im Erbrecht hat der Nationalrat Dienstagnachmittag mit den Stimmen von Koalition und Grünen beschlossen. Pflichtteile können künftig in Raten gezahlt oder gestundet werden. Der Pflichtteil für Eltern und Großeltern entfällt ganz. Nur mehr Kindern und Ehegatten steht zumindest ein Teil des Erbes, auch wenn es ein auf jemanden anderen lautendes Testament gibt, zu.
Die Pflege des Verstorbenen durch nahe Angehörige während der drei Jahre vor dem Tod wird durch ein gesetzliches "Vermächtnis" abgegolten.
Altmodische Enterbungsgründe (wie "anstößige Lebensart") werden gestrichen, dafür kann der Pflichtteil halbiert werden, wenn 20 Jahre kein familiärer Kontakt bestand. Neue Enterbungsgründe sind mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten gegen nahe Angehörige sowie grobe Verletzungen der Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis.
(APA)