Abfertigung neu: Voller Jahreslohn nach 40 Jahren

(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB prescht wegen Senkung der Lohnnebenkosten vor. Beschäftigte sollen bei Berufsende ein Jahresgehalt bekommen.

Wien. Arbeitnehmer können seit mehr als einem Jahrzehnt den Anspruch auf Abfertigung von einem Dienstnehmer zum nächsten quasi im Rucksack mitnehmen. Diese sogenannte Abfertigung neu, die von der schwarz-blauen Bundesregierung 2003 eingeführt wurde, soll nach den Plänen des ÖVP-Arbeitnehmerbundes (ÖAAB), der schon federführend bei der seinerzeitigen Reform war, nun ausgebaut werden. „Wir möchten, dass Beschäftigte nach 40 Jahren ein Jahresgehalt zugestanden bekommen“, erläutert ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger mit der seit dem heurigen Jänner im Amt befindlichen ÖAAB-Frauenvorsitzenden Sonja Ledl-Rossmann im Gespräch mit der „Presse“.

Daher müsste der zu zahlende Beitrag für die Abfertigung neu von derzeit 1,53 Prozent des Bruttolohns schrittweise „in Richtung 2,5 Prozent“ angehoben werden. Gleichzeitig soll der Zeitraum, in dem die Beitragsmittel in der Abfertigungskasse gebunden sind, verlängert werden. Derzeit kann das Geld nach drei Jahren aus der Kasse genommen werden. Vorstellbar ist für den ÖAAB, dass dies künftig erst nach zehn oder 15 Jahren möglich ist. Am Rucksack-Prinzip, also der Mitnahme des Anspruchs bei einem Arbeitnehmerwechsel, würde sich hingegen nichts ändern. Ursprünglich gab es nach bestimmten Dienstzeiten nur beim Verbleib bei einem Arbeitgeber eine Abfertigung.

Die schwarzen Arbeitnehmervertreter bringen diese Forderung im Rahmen der von der rot-schwarzen Bundesregierung angekündigten Senkung der Lohnnebenkosten in die Verhandlungen ein. „Wir stehen zur Senkung der Lohnnebenkosten. Wir können diese jetzt nicht erhöhen“, stellt der ÖAAB-Generalsekretär und ÖVP-Sozialsprecher ausdrücklich fest. Daher soll ein Stufenmodell bei der Anhebung des Beitragssatzes mit den Dienstgebern erarbeitet werden. Die längere Bindung für zehn oder 15 Jahre in der Abfertigungskasse soll zu höheren Renditen führen. Die Regierungspläne sehen nach der Steuerreform, die ab dem kommenden Jahr zum Tragen kommt, ab 2018/19 eine Senkung der Lohnnebenkosten um eine Milliarde Euro vor.

Angesichts der hohen Arbeitslosenrate bei älteren Beschäftigten drängt der ÖAAB-Generalsekretär Dienstgeber- und Dienstnehmerorganisationen, endlich flächendeckend die Umstellung auf eine neue Lebensverdienstkurve (höhere Anfangsgehälter, dafür in späteren Berufsjahren flachere Gehaltskurve) umzusetzen.

Umstieg von Teil- auf Vollzeit

ÖAAB-Frauenvorsitzende Sonja Ledl-Rossmann macht sich für Veränderungen bei den Arbeitszeiten stark, von der die Arbeitnehmer und vor allem die Frauen, die derzeit am meisten Teilzeit arbeiten, profitieren würden. „Bei dem Thema haben wir einen Nachholbedarf“, betont die gebürtige Tirolerin, die für die ÖVP im Bundesrat ist. Es würde demnach eine Art „Teilzeitbeschäftigung auf Zeit“ eingeführt. Konkret betrifft das die Vergabe von Arbeitsplätzen für Vollzeitkräfte. Künftig sollten dann in Unternehmen bereits in Teilzeit arbeitende Beschäftigte zuerst gefragt werden, ob sie Interesse an einem frei werdenden Posten haben, bevor jemand von außen für den Vollzeitjob geholt wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2015)

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