Informationsrecht zu Wechsel von Teil- auf Vollzeit

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Beim Sozialminister rennen die ÖVP-Arbeitnehmervertreter offene Türen ein, dass Firmen Mitarbeitern zuerst Vollzeitarbeitsplätze anbieten sollen. Die Gewerkschaft will höhere Abfertigung in Kollektivverträgen verankern.

Wien. Er hat sich bisher an der Wirtschaft die Zähne ausgebissen, aber Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hat für Vorschläge zum Umstieg von Teil- auf Vollzeit mehr als ein offenes Ohr. Der Minister habe schon in der vergangenen Legislaturperiode Pläne vorgelegt, wonach die Mitarbeiter ein Recht erhalten sollen, von ihrem Unternehmen über frei werdende Vollzeitarbeitsplätze und die Chance auf einen Umstieg informiert zu werden, wurde der „Presse“ am Montag im Sozialressort erklärt.

Anlass ist, dass der ÖVP-Arbeitnehmerbund (ÖAAB) jetzt darauf drängt, Teilzeitkräften im jeweiligen Unternehmen zuerst freie Posten als Vollzeitkraft anzubieten. ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger und ÖAAB-Frauenchefin Sonja Ledl-Rossmann haben dies via „Presse“ vorgeschlagen.

Hintergrund ist, dass vor allem Frauen derzeit, wenn ihre Kinder noch kleiner sind, Teilzeit arbeiten wollen, später dann aber teilweise wieder Interesse an einem Vollzeitjob haben. Teilzeitjobs bringen später weniger für die Pension als Vollzeitbeschäftigung. Genau dieser Punkt wird künftig noch mehr zum Tragen kommen, wenn ab 2028 dann 40 Jahre für die Berechnung der jeweiligen Pension herangezogen werden.

Im Sozialministerium wird eine derartige Informationspflicht für Mitarbeiter in den Betrieben begrüßt. Allerdings sieht man dort in der ÖVP selbst noch Diskussionsbedarf. Denn in der Vergangenheit sei dieses Anliegen am Widerstand der Wirtschaft gescheitert.

Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) stellt sich hinter die Forderung des ÖAAB, die Abfertigung neu durch eine schrittweise Erhöhung des Beitrags von derzeit 1,53 Prozent des Bruttolohns auszubauen. Bei der Abfertigung neu kann der Anspruch gleichsam im Rucksack von einem Arbeitgeber zum nächsten mitgenommen werden.

Abfertigung neu: ÖGB dafür

Das ist 2002 auf Druck des ÖAAB unter dem damaligen Bundesobmann, Ex-Verteidigungsminister Werner Fasslabend, eingeführt worden. Ziel des ÖAAB ist es nun, dass künftig nach 40 Jahren ein Jahresgehalt als Abfertigung fällig wird. Bernhard Achitz, der Leitende ÖGB-Sekretär, schlägt vor, die Anhebung der Beitragszahlung für die Abfertigung als Teil künftiger Kollektivvertragsverhandlungen zu fixieren. Der ÖAAB regt eine schrittweise Anhebung von 1,53 „in Richtung“ 2,5 Prozent an. Achitz gibt sich bezüglich der künftigen Beitragshöhe flexibel. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2015)

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