100.000 Sperren bei Arbeitslosengeld

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Sind die Vorschriften zur Annahme neuer Jobs für Arbeitslose in Österreich streng genug oder nicht? Hundstorfer bremst Schelling bei strengeren Regeln für Jobannahme.

Wien. In der rot-schwarzen Regierung rückt jetzt wieder diese Debatte in den Mittelpunkt, nachdem Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) versichert hat, ihm gehe es nicht um eine Reduktion des Arbeitsgeldes. Es müssten aber die Anreize, Jobs anzunehmen, verstärkt werden. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sieht hingegen kein Problem durch die bestehenden Zumutbarkeitsbestimmungen dafür, welche Tätigkeit ein Arbeitsloser annehmen muss.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im vergangenen Jahr in gut 100.000 Fällen, exakt waren es 101.190, Sanktionen beziehungsweise Sperren verhängt. Das war nach Auskunft des AMS auf Anfrage der „Presse“ trotz steigender Arbeitslosenrate ein Rückgang der Sperren um 4105 Fälle beziehungsweise 3,9 Prozent gegenüber dem Jahr 2013. Von den gesamten Sperren gingen rund 14 Prozent auf „Missbräuche“ zurück. Konkret gab es im Vorjahr 13.538 Sperren, weil die Annahme eines Jobs verweigert oder vereitelt wurde. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. Bei kompletter Arbeitsunwilligkeit kann das Arbeitslosengeld auch ganz gestrichen werden. Das erfolgte im Vorjahr in 197 Fällen (das waren um 150 weniger als 2013).

Oft Kontrolltermin versäumt

56 Prozent der Sanktionen wurden verhängt, weil ein Kontrolltermin versäumt wurde. Das Arbeitslosengeld wird dabei aber meist nur bis zur Kontaktaufnahme, im Regelfall nach wenigen Tagen, gestrichen.

Vor diesem Hintergrund sagte Hundstorfer am Dienstag, das Einhalten der Zumutbarkeitsbestimmungen sei „permanent Thema, auch im Verwaltungsrat des AMS“. Das Drehen an den Bestimmungen sei ein ständiger Prozess, „löst aber kein wirkliches Problem“, meint man im Sozialministerium. Das bestehe nämlich im schwachen Wirtschaftswachstum und der mangelhaften Qualifikation der Arbeitssuchenden. Rund die Hälfte von ihnen habe keinen höheren Abschluss als die Pflichtschule vorzuweisen. (ett/APA)

AUF EINEN BLICK

Zumutbarkeitsregeln. Bei der Arbeitssuche dürfen die Wegzeiten bei angebotenen Jobs nicht mehr als zwei Stunden bei Vollzeitarbeit und eineinhalb Stunden bei Teilzeitarbeit ausmachen (außer eine Unterkunft wird angeboten). Die Entlohnung muss dem Kollektivvertrag entsprechen. Arbeitssuchende müssen Betreuungspflichten nachkommen können. Es muss eine Arbeitsstelle im bisherigen Berufsfeld angeboten werden. Bei Eintritt in eine andere Firma darf es bei einer Wiedereinstellungszusage in die bisherige Firma für Arbeitslose keine Nachteile geben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.07.2015)

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