Asyl: Bund übernimmt Kontrolle

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Das Innenministerium wird per Verfassungsänderung ein Durchgriffsrecht auf säumige Länder und Gemeinden bekommen. Zunächst werden aber die Anforderungen an die Asylunterkünfte herabgestuft.

Wien. Vieles aus dem Notfallplan, mit dem SPÖ und ÖVP nun das täglich offensichtlicher werdende Asylchaos in Österreich – und insbesondere im Aufnahmezentrum Traiskirchen – beenden wollen, ist schon einmal diskutiert, dann aber wieder verworfen worden. Weil so mancher Landeshauptmann ein Veto eingelegt und die Bundesregierung sich diesem Druck gebeugt hat.

Mittlerweile dürften aber alle, Bundes- und Landespolitiker, zu dem Schluss gekommen sein, dass etwas geschehen muss. Jeden Tag kommen fast 300 Flüchtlinge nach Österreich, die meisten aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Für viele gibt es keine Unterkunft. 6500 neue Plätze hätten die Länder bis Freitag schaffen sollen. Mehr als 4200 sind es – „trotz aller Kraftanstrengung“, wie Innenministerin Johanna Mikl-Leitner betonte – nicht geworden. 2300 Personen sind deshalb obdachlos, sie haben nicht einmal ein Zelt.

Ein Fünf-Punkte-Programm (siehe Grafik), das Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner am Freitag vorgestellt haben, und ein neues Management bei der Verteilung von Asylwerbern sollen die Quartiersuche nun beschleunigen.

1 Welche Pläne hat die Regierung – und was verspricht sie sich davon?

Kern des Vorhabens ist eine Verfassungsänderung, die dem Innenministerium ein Durchgriffsrecht einräumt. Es soll dort Asylquartiere ein- oder errichten können, wo die Quoten nicht erfüllt werden, Länder und Gemeinden also säumig sind. Im Fokus stehen Grundstücke bzw. Gebäude, „über die der Bund verfügungsberechtigt ist“. Es können aber auch neue angemietet werden.

Kommunen mit weniger als 2000 Einwohnern werden davon nicht betroffen sein („Wir tragen das Problem nicht zu jedem Landbürgermeister“, sagte Mitterlehner). Für alle anderen gilt eine Aufnahmequote von ein bis zwei Prozent der Bevölkerung. Wobei Gemeinden auch die Möglichkeit haben sollen, sich zusammenzuschließen und Asylwerber untereinander aufzuteilen. Theoretisch, wenn alle ihr Soll erfüllen, könnten so 160.000 Plätze geschaffen werden, schätzte Faymann. Eine realistische Zahl wollte aber weder er noch Mitterlehner nennen.

2 Wie kann dieses Durchgriffsrecht Gesetz werden, und ab wann soll es gelten?

Im Parlament brauchen SPÖ und ÖVP eine Zweidrittelmehrheit und damit die Stimmen von FPÖ oder Grünen, um ihr Vorhaben durchzusetzen. Zumal es einen Eingriff in die Kompetenzen der Länder und Gemeinden darstellt (ein Eingreifen in Privatrechte ist nicht vorgesehen). Die Grünen signalisierten zumindest Verhandlungsbereitschaft.

Das Gesetz soll per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und möglichst noch in einer Sondersitzung während der Sommerpause des Parlaments beschlossen werden. Notfalls bei der ersten regulären Sitzung im September. Dann würde das Durchgriffsrecht erst mit 1. Oktober wirksam werden. Wobei es nur befristet gelten soll. Faymann sprach von „drei, vier, fünf Jahren“, Mitterlehner von zehn. Diese Frage will man jedoch dem Parlament überlassen.

Die meisten Landeshauptleute stimmten den Regierungsplänen (nicht zuletzt wegen der Befristung) zu, darunter auch der Niederösterreicher Erwin Pröll, nachdem er – ebenfalls am Freitag – einen Aufnahmestopp in Traiskirchen verhängt hatte (siehe Bericht auf den Seiten 2 und 3). „Wenn in den einzelnen Bundesländern die Quoten – aus welchen Gründen auch immer – nicht erfüllt werden können, dann muss es dem Bund natürlich möglich sein, in dieser Extremsituation auch entsprechend durchzugreifen“, sagte Pröll dem ORF Niederösterreich.

3 Was geschieht in der Zwischenzeit, also bis das neue Gesetz in Kraft getreten ist?

Als Sofortmaßnahme gegen die Obdachlosigkeit stuft die Regierung die Anforderungen an Asylunterkünfte herab. Bisher musste sich beispielsweise im Umkreis von eineinhalb Kilometern eine Greißlerei befinden. Künftig, sagte Mikl-Leitner, nehme man alles, „was besser ist, als eine nasse Wiese“.

Außerdem stellt das Innenministerium das Management bei der Verteilung um. Bislang konnten Flüchtlinge nach der Erstaufnahme und dem Gesundheitscheck nur an die Länder übergeben werden. Mangels Quartieren wird jetzt auch eine direkte Schiene zu den Hilfsorganisationen gelegt.

Um einen besseren Überblick über die verfügbaren Unterkünfte zu bekommen, die von Bund, Ländern, NGOs und auch Privatpersonen gemeldet werden, wird in jedem Bundesland ein sogenannter Single Point of Contact eingerichtet, Telefonhotline inklusive. Eine Schlafplatzgarantie für alle sei das allerdings noch nicht, sagte Mikl-Leitner.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2015)

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