Noch ein Arbeitsauftrag für den Sozialminister

230.000 Personen beziehen in Österreich eine Mindestpension.
230.000 Personen beziehen in Österreich eine Mindestpension.(c) Michaela Bruckberger
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Eine Milliarde Euro gibt der Staat für Mindestpensionen aus – teilweise unkoordiniert, wie der Rechnungshof beklagt.

Neue Maßnahmen gegen die Rekordarbeitslosigkeit, mehr Geld, damit ältere Arbeitnehmer länger im Beruf bleiben, Reformgipfel zur Arbeitsmarktpolitik, Verhandlungen mit den Ländern über Änderungen bei der Mindestsicherung, Druck der Länder zur Erhöhung und Verlängerung des Pflegefonds, zuletzt die Diskussion über etwaige Verschärfungen der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose bei Jobangeboten: Über Mangel an Arbeit braucht sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer nicht zu beklagen.

Dazu kommt, dass der Koalitionspartner ÖVP zunehmend ungehalten darüber reagiert, dass der SPÖ-Minister und ehemalige Präsident des Gewerkschaftsbundes Probleme „schönrede“. Nun liegt ein weiterer Auftrag in der Arbeitsmappe des Sozialministers. Absender ist der Rechnungshof, der sich mit der Handhabung der Ausgleichszahlungen unzufrieden zeigt.

De facto handelt es sich dabei um das Gegenstück zur Mindestsicherung für Pensionisten. Es ist eine Mindestpension, die an Menschen ausbezahlt wird, die nur über eine niedrige oder keine Eigenpension verfügen. Das sind in Österreich knapp 230.000 Personen. Die Kosten dafür bringt zur Gänze der Staat auf – eine satte Milliarde Euro. Für Alleinstehende macht die Mindestpension maximal 872,31 Euro brutto (14-mal pro Jahr) aus, für Ehepaare 1307,80 Euro.

Gerade weil es etwa mit der Mindestsicherung Neuerungen gegeben hat, vermisst der Rechnungshof eine Strategie des Sozialressorts für eine Weiterentwicklung. Nicht einmal die interne Kontrolle der Vollziehung konnte mit nur einer Halbtagskraft ordentlich vorgenommen werden.


Unterschiedlicher Vollzug. Die Prüfer kritisierten den je nach Anstalt unterschiedlichen Vollzug, etwa bei der Anrechnung von Unterhaltsansprüchen oder bei längeren Auslandsaufenthalten. Bei der für ASVG-Versicherte zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde die Ausgleichszulage ab dem 61. Tag im Ausland pro Kalenderjahr gestrichen, bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern war das nur nach zweimonatigem durchgehendem Auslandsaufenthalt der Fall.

Zwar war ein Arbeitskreis zur Klärung von Rechtsfragen eingerichtet. Aber diese Punkte wurden nicht erörtert. Das Sozialministerium als Aufsichtsorgan schaltete sich auch nicht ein. ett

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.08.2015)

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