Staatsanwaltschaft prüft nach Aussagen eines Scheuch-Mitarbeiters, ob auch gegen den früheren Parteichef der Kärntner Freiheitlichen ermittelt wird. Bisher habe es keine konkreten Hinweise gegen Scheuch gegeben.
Wien/Klagenfurt. Der am Mittwoch zu Ende gegangene Korruptionsprozess könnte für den früheren FPÖ-Politiker Uwe Scheuch Folgen haben: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft, ob sie gegen den ehemaligen freiheitlichen Parteichef und Landeshauptmannstellvertreter Ermittlungen einleitet.
Am Mittwoch waren ein Mitarbeiter von Scheuch sowie ein Medienunternehmer zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Der Unternehmer hatte überhöhte Rechnungen an das Büro Scheuch gestellt, der Mitarbeiter hatte dann das Geld über Scheinrechnungen auf ein eigenes Konto umgeleitet. Verwendet wurden die Mittel unter anderem für die Feier zum 40. Geburtstag von Uwe Scheuch oder für die Einrichtung des Bezirksbüros der FPÖ in Spittal an der Drau.
Scheuchs Mitarbeiter belastete vor Gericht seinen früheren Chef: Der sei über sämtliche Vorgänge informiert gewesen. Scheuch selbst war trotz Zeugenladung nicht zum Prozess erschienen. Er hatte sich schriftlich entschlagen, weil er im Falle einer Aussage Gefahr laufe, sich selbst zu belasten.
Die Aussage des Mitarbeiters ist für die Staatsanwaltschaft nun Anlass für neuerliche Prüfungen. „Es hat im Ermittlungsverfahren keine konkreten Hinweise gegen Uwe Scheuch gegeben“, sagt Behördensprecher Norbert Hauser. Auch der Scheuch-Mitarbeiter habe seinen früheren Chef da nicht belastet. Dass Scheuch von dem Geld profitiert hat, hätte man zwar als Geldwäsche werten können – aber nur dann, wenn dieser nachweislich von der kriminellen Herkunft der Mittel gewusst habe. Nun will man sich das Protokoll des Prozesses genau ansehen und prüfen, ob eine neue Bewertung vorzunehmen ist.
Für Scheuch, der 2012 in der „Part of the game“-Affäre rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde, ist das nicht der einzige Fall, in dem er im Visier der Staatsanwaltschaft steht. Auch in der Causa Ideenschmiede ist er einer der Beschuldigten. Auch da steht der nun verurteilte Scheuch-Mitarbeiter im Mittelpunkt, der ähnlich wie im aktuellen Fall Geld für die Partei lukriert haben soll, indem die FPÖ-nahe Werbeagentur überhöhte Rechnungen ausstellte und einen Teil des Honorars an den Mitarbeiter weiterleitete.
Interessant an der Ideenschmiede: FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl soll dort Gesellschafter gewesen sein, Kick-back-Zahlungen sollen auch an die Bundes-Freiheitlichen geflossen sein. Die FPÖ bestreitet beides.
Noch offen ist für Scheuch eine Entscheidung in der Affäre um eine Broschüre des Landes, die von der Staatsanwaltschaft als BZÖ-Wahlkampfbroschüre gewertet wurde. Die Anklage wurde bereits eingebracht, das Oberlandesgericht entschied aber, dass noch Ermittlungen durchgeführt werden müssen. Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben, dieses liegt noch nicht vor.
In der Causa Birnbacher hat die Staatsanwaltschaft ihren Bericht an die vorgesetzten Behörden bereits abgeschickt – nun müssen diese über eine Anklage entscheiden. Scheuch wird vorgeworfen, einen Teil des Birnbacher-Honorars für die FPÖ verlangt zu haben. Es gilt in allen Fällen die Unschuldsvermutung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.08.2015)