Neue Primärversorgung: Oberhauser legt sich mit den Ärzten an

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Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser will die Ärztekammer bei Honorarverhandlungen und Stellenplan entmachten. Die ÖVP ist unschlüssig, auf wessen Seite sie sich schlagen soll.

Wien. Die Freude des Ärztekammerpräsidenten hielt sich – es war nicht anders zu erwarten gewesen – in Grenzen: Er verstehe nicht, sagte Artur Wechselberger am Donnerstag sinngemäß, warum Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und ihre Verbündeten in der Sozialversicherung ein neues Gesetz brauchten. Es sei denn, „man hat die Absicht, die Ärztekammer aus dem gesamten Prozess herauszuhalten“. Und ja, er sei dagegen.

Der Grund für Wechselbergers Ärger ist die Reform der Primärversorgung, also der ersten Anlaufstelle im Gesundheitssystem. Bisher waren das Hausärzte in Einzelordinationen, künftig soll eine zweite Struktur dazukommen: Primärversorgungszentren, in denen sich Allgemeinmediziner mit Pflegern und Therapeuten zusammenschließen – entweder unter einem Dach oder, in ländlicheren Regionen, in dezentraler Vernetzung. Den Patienten soll das längere Öffnungszeiten bescheren, den Spitälern eine Entlastung.

Die Ärztekammer fürchtet nun, an Einfluss zu verlieren. Denn der Gesetzesentwurf, den Oberhauser am Donnerstag vorgestellt hat, sieht zwar einen Gesamtvertrag vor, der bundesweit gilt. Doch er regelt nur die Rahmenbedingungen. Die Bezahlung soll in Einzelverträgen zwischen Krankenkasse und Primärversorgungseinheit festgelegt werden, ohne Einbindung der Kammer. Zumal das Angebot nicht nur ärztliche Leistungen umfasse, sondern etwa auch Physiotherapie, Ernährungsberatung oder die Dienste eines Sozialarbeiters, argumentiert das Gesundheitsministerium.

Kein Mitspracherecht hat die Kammer auch beim Stellenplan für die neuen Zentren. Über den Bedarf in der jeweiligen Region bestimmen Landesregierung und Kasse. Doch das letzte Wort scheint hier noch nicht gesprochen. Man werde das nicht hinnehmen und sich zum Zuschauen degradieren lassen, kündigte Wechselberger im Gespräch mit der Austria Presse Agentur an.

Rechtlich muss ein Primärversorgungszentrum – egal, ob unter einem Dach oder nicht – als juristische Person, als Einheit, auftreten, „damit die Patienten ein Gegenüber haben“, sagt Oberhauser. Die Betriebsform wird aber freigestellt: Ob Gruppenpraxis oder selbstständiges Ambulatorium, beides ist möglich.

Ärzte können Ärzte anstellen

Die Ministerin kann sich auch vorstellen, dass Ärzte dann andere Ärzte anstellen – womit eine langjährige Forderung ihrer Standesvertretung erfüllt wäre. Allerdings hat Wechselberger auch hier Bedenken: Es sei schon jetzt schwierig, eine Praxis zu gründen. Oberhausers Rechtskonstrukte würden nur noch alles komplizierter machen.

Unterstützung darf er sich von Teilen der ÖVP erwarten, zumindest von Gesundheitssprecher Erwin Rasinger, der sich – analog zur Ärztekammer – bereits gegen ein eigenes Gesetz ausgesprochen hat. Primärversorgungszentren, so Rasinger, könnten auch ohne neue Spielregeln eingerichtet werden.

Die ÖVP-geführten Länder wollen dagegen mehr Rechtssicherheit, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) reicht ihnen nicht. Seit April gibt es dazu einen einstimmigen Beschluss aller neun Gesundheitsreferenten. Die Kassen, die vom ÖVP-Wirtschaftsbündler Peter McDonald geführt werden, hat Oberhauser ohnehin im Boot. Und auch McDonalds' Vorgänger als Hauptverbandschef, Finanzminister Hans Jörg Schelling, dürfte für ein neues Gesetz sein. Bleibt die Frage, wie der Parteiobmann dazu steht. Bis jetzt hat sich Reinhold Mitterlehner noch nicht geäußert.

Um ihre Argumente zu stützen, verwies Oberhauser auf das einzige Pilotprojekt zur neuen Primärversorgung: Die Verträge mit der Wiener Gruppenpraxis Medizin Mariahilf hätten zu anonymen Anzeigen geführt, weil man sich auf kein Gesetz habe stützen können.

Eine andere Befürchtung der Ärztekammer versuchte die Ministerin auszuräumen: In bestehende Verträge werde nicht eingegriffen. Und es werde auch keinen Zwang für Ärzte geben, von der Einzelordination auf ein Primärversorgungszentrum umzusteigen. Anreize aber sehr wohl. Wobei die alte Struktur nicht durch die neue ersetzt werden soll. Beides, so die Ministerin, könne nebeneinander existieren.

Gesetz noch heuer?

Die Verhandlungen mit der ÖVP, den Ländern und Kassen beginnen im September. Auch die Ärztekammer werde eingebunden, versprach Oberhauser – und stellt sich schon einmal auf „schwierige Gespräche“ ein. Wann das Gesetz in Kraft treten werde, könne sie noch nicht sagen. Der parlamentarische Prozess solle jedenfalls noch heuer starten.

AUF EINEN BLICK

Unter Primärversorgung versteht der Gesetzgeber „die allgemeine und direkt zugängliche erste Kontaktstelle für alle Menschen mit gesundheitlichen Problemen“. Bis jetzt waren das Hausärzte in Einzelordinationen. Im Zuge der Gesundheitsreform sollen nun Primärversorgungszentren geschaffen werden, in denen sich Allgemeinmediziner mit Pflegern und Therapeuten zusammenschließen. Den Patienten soll das längere Öffnungszeiten bescheren, den Spitälern (und ihren Ambulanzen) eine Entlastung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.08.2015)

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