Dublin-Verordnung: Appell an EU-Kommission statt Klage

Dublin-Verordnung: Appell an EU-Kommission statt Klage
Dublin-Verordnung: Appell an EU-Kommission statt KlageAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die Regierung hat ein Fünf-Punkte-Papier zur europäischen Asylpolitik verfasst.

Die Regierung hat sich vor dem Ministerrat am Dienstag auf eine gemeinsame Position zur europäischen Asylpolitik geeinigt. Die Positionen werden die Grundlage für die Gespräche im Rahmen der Westbalkan-Konferenz am Donnerstag sein. Im Mittelpunkt dieser Gespräche soll die Bekämpfung des Schlepperwesens stehen, teilte die Regierung am Montag mit.

Die gemeinsame Positionen gehen auf die von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) bereits beim Asylgipfel vorgelegten Punkte sowie auf die Ansätze von Außenminister Sebastian Kurz, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizminister Wolfgang Brandstetter (alle ÖVP) zurück.

Insgesamt hat die Regierung fünf Punkte verfasst. So soll das Schlepperwesen verstärkt bekämpft werden. In Österreich soll eine verschärfte Schlepper-Strafbestimmung gemeinsam mit der Verfassungsbestimmung zum Durchgriffsrecht beschlossen werden. Dadurch soll es möglich sein, Schlepper nicht erst in U-Haft zu nehmen, wenn gewerbsmäßig zehn Personen unter Gefährdung ihres Lebens ins Land gebracht wurden, sondern bereits ab drei Personen.

"Alle EU-Staaten müssen Verantwortung übernehmen"

Aus der ursprünglich von ÖVP-Ministern angedrohten Klage gegen die EU-Verordnung Dublin III wird nun ein Appell an die EU-Kommission. Diese wird von der österreichischen Bundesregierung ersucht, die Evaluierung von Dublin III, die für 2016 vorgesehen ist, vorzuziehen. Damit solle gewährleistet werden, dass eine verpflichtende Asyl-Quote umgesetzt werden kann. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission muss eine gemeinsame, solidarische und faire Aufteilung der Flüchtlinge unter allen EU-Staaten erfolgen. "Alle EU-Staaten müssen Verantwortung übernehmen. Die Europäische Union muss jene Länder unterstützen, die ihre Quote bisher nicht erfüllen", so die Regierung.

Die Dublin-Verordnung regelt die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten für Asylwerber. Das Verfahren gehört demnach grundsätzlich in jenes Land, wo der oder die Betreffende erstmalig registriert wurde.

Weiters solle sich jedes Land verpflichten, die Fingerabdrücke von Asylwerbern gewissenhaft aufzunehmen. Ebenso müsse ein gemeinsamer Grenzschutz der EU-Außengrenzen sichergestellt werden und die EU gegen die Gründe von Flucht und Vertreibung vorgehen, um die Flüchtlingsströme bereits in der Region, in der sie entstehen, zu mindern.

Die Bundesregierung will sich schließlich "mit ganzer Kraft" und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern und der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Gesamtkonzept im Bereich der EU-Asylpolitik einsetzen.

(APA)

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