Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung bei der Gründung der Gertrud Meschar Privatstiftung eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen den früheren dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) wegen Urkundenfälschung eingestellt. Der Anwalt von Gertrud Meschar hatte 2012 eine Anzeige gegen Graf und die anderen ehemaligen Stiftungsvorstände der Gertrud Meschar Privatstiftung eingebracht. Darin wurde der Vorwurf erhoben, eine Urkunde zur Gründung der Stiftung sei in Teilen verfälscht. "Die Presse" hat am 22. November 2012 über eine Anzeige von Gertrud Meschar gegen den Vorstand der Stiftung wegen Urkundenfälschung berichtet.
Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch keinen tatsächlichen Grund zu einer weiteren Verfolgung Grafs, wie Michael Rami, der Anwalt des Ex-Nationalratspräsidenten, mitteilte.
(Red.)