Neues Asylgesetz: Familiennachzug für Flüchtlinge erschwert

Ein Flüchtlingsquartier in Wien.
Ein Flüchtlingsquartier in Wien.APA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Das Innenministerium hat den Entwurf für ein neues Asylrecht fertiggestellt. Asyl auf Zeit und strengere Regeln für die Nachholung von Angehörigen sind Kern des Gesetzes.

Das Innenministerium hat seinen Entwurf für Änderungen im Asylrecht fertiggestellt. Enthalten ist darin nicht nur das bereits angekündigte „Asyl auf Zeit“, sondern auch eine Erschwerung des Nachzugs von Familienangehörigen. Anerkannte Flüchtlinge konnten bisher ihre Familienangehörigen ohne besondere Voraussetzungen nach Österreich holen. Das wird zwar auch künftig möglich sein – aber nur innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asylstatus.

Flüchtlinge, die erst danach einen Antrag stellen, können nur dann ihre Familienangehörigen nachholen, wenn sie in der Lage sind, auch für sie zu sorgen. Gefordert sind ein ausreichendes Nettoeinkommen, eine ortsübliche Unterkunft und eine Krankenversicherung. Wer von der Mindestsicherung lebt, kann somit Ehefrau oder Kinder nicht mehr nach Österreich holen.

Prüfung des Asylstatus nach drei Jahren

Notwendig ist ein Nettoeinkommen von 873 Euro für Alleinstehende, 1307 Euro für Ehepaare sowie zusätzlich 134 Euro für jedes Kind. Auch eine entsprechend große Wohnung muss nachgewiesen werden – sie muss ortsüblich für eine vergleichbar große Familie sein.

Verschärft wurde die Gesetzeslage auch für Subsidiär Schutzberechtigte – das sind Flüchtlinge, die kein Asyl bekommen haben, aber auch nicht abgeschoben werden. Sie konnten bisher nach einem Jahr Wartefrist ihre Familie nachholen. Diese Frist wird nun auf drei Jahre verlängert. Und auch sie müssen die Selbsterhaltungsfähigkeit nachweisen. In der Praxis wird sich wohl die Verschärfung für diese Gruppe schwerer auswirken, weil sie nicht die Möglichkeit haben, den Einkommensnachweis durch rechtzeitigen Antrag zu umgehen.

Der Asylstatus soll nun, wie angekündigt, nach drei Jahren überprüft werden. Das Bundesasylamt wird jährlich für alle relevanten Staaten ein Gutachten erstellen, das klären soll, ob in dem betreffenden Land noch die Gefahr von Verfolgung besteht. Geprüft muss dann aber jeder Einzelfall werden. Nach den drei Jahren gibt es einen unbefristeten Asylstatus, der aber in bestimmten Fällen immer noch aberkannt werden kann.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.