Land Kärnten bittet Jörg Haiders Erben zur Kasse

K�RNTEN: ZIVILPROZESS GEGEN HAIDER-ERBINNEN
K�RNTEN: ZIVILPROZESS GEGEN HAIDER-ERBINNEN(c) APA/GERT EGGENBERGER (GERT EGGENBERGER)
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Die Landesholding will Schadenersatz für das Honorar an den Steuerberater Dietrich Birnbacher. Der Richter findet die Klagsschrift unzureichend und schlägt Vergleichsverhandlungen vor.

Klagenfurt. Sieben Jahre nach seinem Unfalltod stand der frühere Kärntner Landeshauptmann, Jörg Haider, am Freitag im Mittelpunkt eines Zivilprozesses in Klagenfurt: Die Kärntner Landesholding will von seiner Witwe und seinen beiden Töchtern insgesamt 600.000 Euro Schadenersatz. In der ersten Verhandlungsrunde bemängelte Richter Wilhelm Waldner die Klagsschrift – und riet dringend zu Vergleichsgesprächen.

Grund für die Forderung der Landesholding ist die Causa Birnbacher: Der Steuerberater hat für seine Beratungstätigkeit beim Verkauf der Hypo an die BayernLB sechs Millionen Euro Honorar erhalten – um 5,7 Mio. zu viel, wie das Gericht feststellte. Die Landesholding versucht nun, Schadenersatz bei allen Beteiligten einzufordern: Bei Birnbacher selbst und bei seinen Kindern, bei ihren eigenen damaligen Vorständen und auch bei den eigentlichen Auftraggebern. Das waren der damalige ÖVP-Chef Josef Martinz und eben Jörg Haider. Die Landesholding, die das Honorar bezahlt hat, ist erst im Nachhinein über das Engagement Birnbachers informiert worden. Birnbacher hätte ursprünglich übrigens zwölf Mio. Euro bekommen sollen, erst nach heftigen Protesten wurde per „Patriotenrabatt“ auf die Hälfte reduziert.

Klagsschrift zerlegt

Den Prozessauftakt sahen sich Claudia Haider und ihre Töchter Cornelia Mathis-Haider und Ulrike Haider-Quercia persönlich an. Sie hörten, wie Richter Wilhelm Waldner die Klagsschrift zerlegte: Viele Details würden fehlen. Er könne die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht beurteilen, solange die Landesholding nicht vorbringe, wann Jörg Haider in welcher Funktion welche Handlungen gesetzt habe und welche Schuld sich daraus ergebe.

„Wie soll ich den Sachverhalt überprüfen, wenn er meiner Meinung nach unschlüssig ist?“, so der Richter, der sich auch an das Strafurteil gegen Birnbacher und Martinz nicht gebunden fühlt. Offen ist auch noch die Frage, ob die Angelegenheit nicht längst verjährt ist, wie der Anwalt der Familie Haider, der frühere Justizminister Dieter Böhmdorfer, argumentiert. Es sei eine „sehr spannende Rechtsfrage“, welche Verjährungsfrist anzuwenden sei, und seit wann diese laufe, so Waldner.

Prinzipiell rät der Richter den beiden Streitparteien aber zu einer außergerichtlichen Einigung, andernfalls gebe es einen langwierigen Prozess. Einer vom Richter vorgeschlagenen Mediation zeigte sich Böhmdorfer nicht abgeneigt. Allerdings: Es dürfe dadurch kein Schatten auf den Ruf Jörg Haiders fallen. Waldner beruhigte: „Bei einem Vergleich steht das Wirtschaftliche im Vordergrund, das darf sicher kein Schuldeingeständnis sein.“ Am 18. November wird weiter verhandelt. Schon in den nächsten zwei Wochen muss die Landesholding eine neue Klagsschrift vorlegen. Erst danach wird entschieden, ob Vergleichsverhandlungen starten. (APA/maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2015)

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