Registrierkasse: Straffreiheit bis Juli

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Finanzminister Schelling räumt Unternehmen eine Schonfrist bis zu sechs Monaten ein. Staatssekretärin Steßl sagt Gebührenrabatt bei elektronischen Anträgen zu.

Wien. Bei der Einführung verpflichtender elektronischer Registrierkassen ab Anfang 2016 wird der Staat zunächst ein Auge zudrücken. Im ersten Halbjahr 2016 wird der Grundsatz „beraten statt strafen“ zur Anwendung kommen, wie Vizekanzler Wirtschaftsminister, Reinhold Mitterlehner, am Sonntag in der ORF-„Pressestunde“ ankündigte. Der entsprechende Erlass von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) wird demnächst, möglicherweise schon heute, Montag, ausgeschickt, wie der „Presse“ im Finanzressort erläutert wurde. Bei Verstößen im Zuge der Umstellung wird es maximal sechs Monate lang bis 1. Juli 2016 Straffreiheit geben.

Der Erlass des Finanzministers schreibt eine Schonfrist in zwei Etappen vor. In den ersten drei Monaten, bis 31. März 2016, wird beim Umrüsten auf elektronische Registrierkassen etwa bei Verwaltungsverstößen Straffreiheit gewährt. Dies gilt beispielsweise, wenn die Pflicht zur Ausgabe von Kassabons als Beleg nicht erfüllt wird. In einem zweiten Schritt bis 30. Juni 2016 muss der betroffene Betrieb eine Begründung liefern können, warum eine Umstellung auf elektronische Registrierkassen noch nicht erfolgt ist. Das könnte der Fall sein, wenn ein Unternehmen nachweist, dass ein Hersteller die angeforderten Kassen nicht rechtzeitig geliefert hat.

Mit dieser Regelung kommen Mitterlehner und Schelling dem ÖVP-Wirtschaftsbund und dessen Obmann, Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl, entgegen. Dieser hat erst am vergangenen Wochenende eine Verschiebung der Registrierkassenpflicht bis Ende 2016 verlangt. Schon länger steht fest, dass die technische Sicherheitslösung, um mittels Code Belege nachprüfen zu können, Anfang Jänner 2017 in Kraft. Zuletzt waren Finanzministerium und Wirtschaftsbund intensiv bemüht, Details bei der technischen Umstellung auf Registrierkassen zu klären.

„Raus aus der Motzerzone“

Mitterlehner sicherte außerdem zu, es werde für Unternehmen noch im heurigen Jahr Verwaltungsvereinfachungen geben. So soll die Kumulierung von Strafen in Filialen bei Verstößen gegen die Arbeitszeitaufzeichung gestrichen werden. Umgekehrt appelliert der Vizekanzler und ÖVP-Chef nach den Protesten von Wirtschaftstreibenden und Hoteliers gegen die Steuerreform jedoch, diese müssten „raus der Motzerzone“.

Auf SPÖ-Seite wurde im Büro von Kanzleramtsstaatssekretärin Sonja Steßl, die bei der Einführung elektronischer Registrierkassen koalitionsintern eingebunden ist, bestätigt, die Möglichkeit der Straffreiheit bis Mitte 2016 bestätigt. Steßl kündigte der „Presse“ ihrerseits ab 2016 eine Erleichterung und Entlastung für die Bürger bei Eingabegebühren bei elektronischen Anträgen an.

40 Prozent Rabatt möglich

Der Bund wird bei Bundesgebühren dann einen Rabatt von 40 Prozent gewähren. Laut Steßl ist eine entsprechende Neuregelung des Gebührengesetzes nunmehr mit Finanzminister Schelling ausgehandelt. Nicht betroffen davon sind etwaige Gebühren für das Ausstellen eines Dokuments, etwa eines Staatsbürgerschaftsnachweises. Der Gesetzesentwurf werde demnächst in Begutachtung geschickt. Die Staatssekretärin hatte einen solchen Gebührennachlass der „Presse“ vor mehreren Wochen angekündigt.

Wird derzeit eine Geburtsurkunde benötigt, werden vom Bund 14,30 Euro Antragsgebühr eingehoben. Wird der Antrag künftig über ein E-Government-Portal gestellt, etwa über help.gv.at, und dafür die Handysignatur-Bürgerkarte verwendet, wird die Gebühr auf 8,60 Euro gesenkt. Bei einer Gewerbeanmeldung sollen bei einem elektronischen Antrag statt 47,30 Euro 33,10 Euro fällig werden. Für Steßl wird damit ein Anreiz geschaffen. Minister Schelling hatte am Mittwoch in seiner Budgetrede erklärt, er wolle für Bund, Länder und Gemeinden in der Verfassung eine Gebührenbremse verankern. Widerspruch kam vom Gemeindebund.

Am Sonntag wurde überdies publik, dass das Budget 2015 nachträglich noch stärker aufgestockt wird: um 688,8 Millionen statt, wie bisher bekannt, um 500 Millionen Euro. Es gibt 350 Millionen mehr für das Schulbudget, 230 Millionen Euro gehen an das Innenressort für Flüchtlingskosten. Weitere zwölf Millionen erhält das Verteidigungsministerium für den Heereseinsatz. 72 Millionen Euro erhält die Polizei für eine Sicherheitsoffensive nach den Terroranschlägen im Jänner in Paris.

Mehr zum Thema: Registrierkassen Seite 14

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2015)

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