Brandstetters Interventionen im Justizressort

MINISTERRAT: BRANDSTETTER
MINISTERRAT: BRANDSTETTER(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Der Justizminister hatte schon vor seiner Amtszeit gute Kontakte. Er soll als Zeuge geladen werden.

Wien. Wenn ein Rechtsanwalt in den Untersuchungsausschuss geladen wird, darf man sich – Stichwort Anwaltsgeheimnis – nicht allzu viele Informationen erwarten. Das war auch beim prominenten SPÖ-nahen Anwalt Gabriel Lansky am Donnerstag der Fall. Er hatte bei seinem Klienten, Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, den er wegen des Vorwurfs der Bilanzfälschung vertreten hatte, nicht einmal um Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht angesucht. Die Begründung Lanskys: Er sehe keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand.

Das sahen die Abgeordneten natürlich anders und zitierten ausgiebig aus den Akten. Dort steht ein anderer prominenter Kulterer-Verteidiger im Zentrum: der heutige Justizminister, Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Dieser soll laut den Akten beim damaligen Sektionschef, Franz Plöchl, interveniert haben, dass die Causa Kulterer im Justizministerium berichtspflichtig wird.

Für die Neos ist das ein „klarer Beweis, dass politisch interveniert wurde“. Brandstetter habe Erklärungsbedarf und soll als Zeuge vor den U-Ausschuss geladen werden. Der Minister weist den Vorwurf zurück: Er sei als Strafverteidiger tätig gewesen, politische Interventionen habe es mit Sicherheit nicht gegeben. Plöchl ist heute übrigens Referatsleiter in der Generalprokuratur – und Mitglied des Weisenrats, der Justizminister Brandstetter bei Weisungen berät.

Noch ein zweiter SPÖ-naher Berater war am Donnerstag Zeuge im U-Ausschuss: der ehemalige SPÖ-Kommunikationschef Heinz Lederer, der nach eigenen Angaben von der Hypo 400.000 Euro für Gespräche mit Politikern und Journalisten erhalten hatte.

Was genau er machte, wollte Lederer allerdings nicht sagen: Er gab an, sich an keinen einzigen Politiker erinnern zu können, mit dem er in Bezug auf die Hypo Alpe Adria Kontakt aufgenommen habe. Eine Angabe, die der Verfahrensanwalt im U-Ausschuss, Walter Pilgermair, als „schwer vorstellbar“ bezeichnete. (maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.10.2015)

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