Expertin: Zaun könnte "Ende von Schengen bedeuten"

Symbolbild: Grenzzaun
Symbolbild: Grenzzaun (c) Clemens Fabry (Die Presse)
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Grenzkontrolle und Zäune sind rechtlich möglich, sagt Europarechtlerin Trstenjak. Längerfristig habe die Sache aber einen Haken: Die österreichisch-slowenische Grenze ist keine Schengen-Außengrenze.

Noch ist nicht klar, mit welchen "baulichen Maßnahmen" Österreich Flüchtlinge beim Grenzübergang Spielfeld künftig empfängt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte ja zuletzt von "festen, kilometerlangen Sperren" gesprochen, konkrete Pläne würden aber erst ausgearbeitet, hieß es. Grundsätzlich ist die Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb der EU im Schengen-Kodex geregelt. Braucht es für diese befristete Grenzkontrolle einen Zaun, ist dies durchaus umsetzbar, erklärte Verica Trstenjak, Professorin für Europarecht an der Universität Wien.

Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum im Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit ist für einen begrenzten Zeitraum erlaubt. Über dieses Vorgehen ist die EU-Kommission zu informieren, in besonderen Fällen auch erst nachträglich, erläuterte Trstenjak von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät am Donnerstag. Dieses Prozedere wird bei den derzeitigen Kontrollen auch zur Anwendung gebracht.

Wie die Grenzkontrolle konkret auszusehen hat, regle der Artikel 23 des Schengener Kodex allerdings nicht. Trstenjak schließt daraus, dass die Kontrolle daher auch mit technischer Hilfe, also etwa einem Zaun, durchgeführt werden kann. Polizisten allein können die Grenzkontrolle vielleicht bei hundert Personen abwickeln. "Nur mit Polizisten sind Grenzkontrollen derzeit nicht effektiv, das sehen wir", betonte die Europarechtlerin.

Ob es sich bei den baulichen Maßnahmen um Container, Absperrgitter oder einen Zaun handelt, das sei zu klären. Trstenjak gab zu bedenken, dass ein Zaun die Situation nicht lösen wird, denn die Flüchtlinge seien bereits auf europäischem Gebiet. Eine langfristige Lösung könne es nur an der EU-Außengrenze geben, meinte die Expertin, die von 2006 bis 2012 als EuGH-Generalanwältin tätig war. Nachdem die österreichisch-slowenische Grenze aber keine Schengen-Außengrenze ist, könnte die geplante Vorgangsweise "längerfristig das Ende von Schengen bedeuten", so Trstenjak.

Obwexer: "Am Ende auch wieder abbauen"

Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck erklärte unterdessen in den "Salzburger Nachrichten" ebenfalls, dass zeitlich begrenzte Grenzkontrollen bei der Bedrohung der öffentlichen Ordnung erlaubt sind. Auch technische Hilfsmittel seien hierfür zulässig. Allerdings hält er fest: "Diese müssen am Ende auch wieder abgebaut werden."

Ein mit einem Fundament im Boden verankerter Zaun wäre seiner Meinung nach nicht zulässig. Auch dürfte dieser Zaun nicht unüberwindbar sein: "Der Zaun darf die Beamten nur unterstützen und nicht per se den Zutritt zum Land verhindern", so Obwexer.

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(APA/Red.)

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