Die Höchstbeitragsgrundlage steigt ab Jänner auf 4860 Euro, Pensionen werden um 1,2 Prozent gehoben. Die Beamtengehaltsrunde geht am 5. November weiter.
Wien. Die gute Nachricht: Die Erhöhung der Pensionen um 1,2 Prozent im kommenden Jahr steht seit Freitag auch formal fest, inoffiziell ist die Erhöhung der Pensionen im Ausmaß der Teuerungsrate seit Juli bekannt. Die schlechte Nachricht – speziell für Verdiener mit höherem Einkommen: Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung steigt ab Jahresbeginn 2016 ebenfalls. Nunmehr ist fix, dass diese künftig bei 4860 Euro brutto im Monat statt bisher bei 4650 Euro liegen wird.
• Pensionserhöhung: Der Freitag war für Beitragszahler wie Pensionsempfänger ein wichtiger Lostag. Nach kurzer Sitzung hat die beim Sozialministerium angesiedelte Pensionskommission mit ihrem Vorsitzenden Rudolf Müller am Vormittag den Anpassungsfaktor für die Pensionen verlautbart. Dieser wird gemäß gesetzlicher Vorgabe aus der Teuerungsrate zwischen August 2014 und Juli 2015 errechnet. Die mehr als zwei Millionen Pensionen werden demnach ab Jänner 2016 um 1,2 Prozent erhöht. Wer allerdings erst 2015 in Pension gegangen ist, profitiert noch nicht von dieser Erhöhung.
• Ausgleichszulagen: Ebenfalls in diesem Ausmaß wird der Richtsatz für die Ausgleichszulagen, de facto ist das eine Mindestpension, erhöht. Die Ausgleichszulage macht 2016 monatlich 882,78 Euro brutto aus; für Ehepaare sind es 1323,58 Euro brutto im Monat.
• Steuerreform: Pensionisten wird 2016 mehr in der Geldbörse bleiben. Bezieher von Pensionen ab rund 1300 Euro, die Steuer gezahlt haben, profitieren wie Arbeitnehmer von der Steuerreform, die 2016 zum Tragen kommt. Pensionisten, die wegen ihrer niedrigen Pension keine Steuer gezahlt haben, profitieren rückwirkend für 2015 erstmals von einer Gutschrift, einer Art Negativsteuer.
• Höchstbeitragsgrundlage: Während Regierung und Sozialpartner beim Arbeitsmarktgipfel (siehe Seite 16) eine Senkung des Beitrags zum Insolvenzentgeltfonds um 0,1 Prozentpunkte für 2016 verkündet haben, steht fest, dass die Sozialbeiträge gleichzeitig turnusmäßig steigen werden. Die Höchstbeitragsgrundlage wird auf 4860 Euro brutto im Monat (heuer sind es 4650 Euro) angehoben. Das trifft Besserverdiener, bis zu diesem Einkommenslimit sind Sozialbeiträge (Kranken-, Pensionsversicherung) zu zahlen. Die Anhebung gilt unter anderem auch für die Pflichtbeiträge an die Arbeiterkammer.
• Beamtengehälter: Für Beamte im Ruhestand ist alles klar: Ihre Pensionen werden im Gleichschritt mit der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, Gewerbe, Bauern) 2016 um 1,2 Prozent erhöht. Beamte und Vertragsbedienstete, die berufstätig sind, müssen sich hingegen gedulden. Am Freitagvormittag gab es zwar die erste Gehaltsrunde für den öffentlichen Dienst zwischen Bundesregierung und Beamtengewerkschaft. Erstmals saß dabei der Vorsitzende Fritz Neugebauer, der seit 1997 im Amt ist, als Verhandlungsführer Kanzleramtstaatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) gegenüber. Die Inflationsrate wurde mit 1,06 Prozent geklärt. Schon am 5. November folgt die zweite Gehaltsrunde.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.10.2015)