Registrierkassen: Pflicht für Ärzte

(c) BilderBox
  • Drucken

Der Erlass des Finanzministers wird am Freitag ausgeschickt. Die Neuerung trifft auch Freiberufler. Eine Straffreiheit bis Juli 2016 und „praxisnaher Vollzug“ sollen die Wirtschaft besänftigen.

Wien. Die Einführung der Registrierkassenpflicht ab Anfang 2016 im Zuge des Steuerreformpakets hat bei Kleinunternehmern viel Staub aufgewirbelt. Nach intensiven Beratungen des Finanzministeriums mit Wirtschaftsvertretern wird Ressortchef Hans Jörg Schelling (ÖVP) nun am Freitag dieser Woche den einschlägigen Erlass herausgeben. Nach der Zusicherung, dass in einer Etappenregelung bis Ende Juni 2016 keine Strafen verhängt werden, wenn Wirtschaftstreibende bei Registrierkassen säumig sind, wurde zuletzt noch eine Reihe von Details geklärt.

Die Eckpunkte der Registrierkassenpflicht bleiben trotz der Proteste aufrecht. Diese wird, was öffentlich zum Teil untergegangen ist, nicht nur für Handel und Gastronomie, sondern auch für Ärzte, Zahnärzte oder Notare sowie für Bauern gelten.

Einführung: Die Registrierkassenpflicht kommt, wie vorgesehen, ab 1. Jänner 2016. Sie gilt für Unternehmer ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro, wenn Barumsätze 7500 Euro im Jahr übersteigen. Die Neuregelung betrifft neben Wirtschaftstreibenden unter anderen auch Ärzte, Physio- und Psychotherapeuten, Rechtsanwälte und Notare. Für die Anschaffung der Registrierkassen wird eine Prämie von 200 Euro im Rahmen der jährlichen Steuererklärung gewährt.

Belegpflicht: Der Kunde muss einen Rechnungsbeleg erhalten und diesen bis zum Geschäftsausgang aufbewahren.

► Regelung für Ärzte: Werden Leistungen eines Arztes vom Patienten bar bezahlt und liegt der Umsatz über dem Jahreslimit, so gilt die Registrierkassenpflicht. Typisch wären Privathonorare und die Inanspruchnahme von Wahlärzten. Bei sogenannten Kassenärzten erfolgt hingegen die Abrechnung bestimmter Leistungen im Regelfall zwischen Arzt und Krankenkassen ohne Barumsatz.

Straffreiheit: Schon seit Mitte Oktober steht fest, dass bis Juli 2016 keine Finanzstrafen verfügt werden, wenn die Registrierkassenpflicht nicht eingehalten wird. Dies kommt bis 31. März 2016 allgemein zum Tragen. Vom 1. April bis 30. Juni 2016 bleibt die Nichteinhaltung straffrei, wenn der Unternehmer Gründe dafür glaubhaft machen kann (etwa Lieferschwierigkeiten). Steuer- und Abgabenhinterziehung ist von dieser Straffreiheit jedoch ausgenommen.

Sonderregelungen: Ausnahmen gelten beispielsweise bei Umsätzen im Freien („Kalte-Hände-Regelung“), aber auch für Paketzusteller bei Nachnahmen. Tierärzte, Masseure oder Fremdenführer müssen, wenn sie unterwegs sind, zwar keine Registrierkasse mitführen, aber Belege ausstellen und dies danach daheim mittels Registrierkasse auch erfassen.

Bei den Gesprächen mit dem Finanzministerium über den Erlass ging es, wie Wirtschaftsbund-Generalsekretär Peter Haubner (ÖVP) im Gespräch mit der „Presse“ betonte, um einen „praxisnahen Vollzug“. Das soll nun die Umsetzung der Registrierkassenpflicht für Wirtschaftstreibende so einfach wie möglich machen. Diese „technischen Details“ werden jetzt mit dem Ministeriumserlass fixiert, am bereits heuer im Sommer beschlossenen Gesetz selbst wurde nicht mehr gerüttelt.

Haubner hielte es aber für sinnvoll, das im Zuge einer Gesetzesänderung nachzuholen. Damit soll die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht von den vorgesehenen 15.000 Euro auf das Kleinunternehmerlimit von 30.000 Euro angepasst werden. Darüber gab es bisher keinen Konsens mit der SPÖ.

Weitere Infos: https://www.bmf.gv.at/top-themen/Registrierkassen.html

Auf einen Blick

Registrierkassen. Die Pflicht für Registrierkassen gilt ab 1. Jänner 2016. Kunden müssen bei einer Barzahlung einen Beleg erhalten, dieser ist bis außerhalb der Geschäftsräume aufzubewahren. Die Regierung erwartet 900 Millionen Euro Einnahmen im Jahr.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenpolitik

Aufstand der Länder gegen Pflicht zu Registrierkassen

Nach dem Burgenland fordern auch Ober- und Niederösterreich eine Verdoppelung der Freigrenze.
Symbolbild Registrierkasse
Politik

Burgenland: Registrierkassenpflicht aussetzen

Die rot-blaue Landesregierung hält die Regelung für "überhastet". Sie solle so lange ausgesetzt werden, "bis eine vernünftige Lösung gefunden wird."
Leitartikel

Wenn nur noch Deppen Steuer zahlen

Die Registrierkassenpflicht ist in Ordnung. Aber nur, wenn ihr der Umbau des Steuersystems in Richtung Transparenz und Nachvollziehbarkeit folgt.
Kassalade
Politik

Registrierkassen: Drei steirische Firmen gehen zu VfGH

Die Kleinunternehmer wollen eine Aufhebung der Pflicht, die ab 1. Jänner in Kraft tritt. Es fehle an Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit.
Innenpolitik

Registrierkasse: Straffreiheit bis Juli

Finanzminister Schelling räumt Unternehmen eine Schonfrist bis zu sechs Monaten ein. Staatssekretärin Steßl sagt Gebührenrabatt bei elektronischen Anträgen zu.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.