Nur kleine Minderheit nützt die Pflegekarenz

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Symbolbild(c) APA/BARBARA GINDL
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1261 Menschen, gut zwei Drittel davon Frauen, haben im Vorjahr eine Freistellung zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger in Anspruch genommen. Die Grünen drängen nun auf einen Rechtsanspruch.

Die Einführung von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Österreich wird zwar allseits begrüßt. Allerdings handelt es sich noch um ein Minderheitenprogramm. Zwar betreuen Zigtausende Österreicher Familienangehörige und Verwandte selbst daheim. Aber österreichweit haben im vergangenen Jahr nur 1261 Personen Pflegekarenzgeld in Anspruch genommen, wie jetzt aus der Antwort von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervorgeht.

Die grüne Sozialsprecherin Judith Schwentner verlangt deshalb, aus den Erfahrungen Konsequenzen zu ziehen. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei für sie die Einführung eines Rechtsanspruches auf Pflegekarenz für betroffene Angehörige, die diese Möglichkeit nützen wollen. Bisher sind Betroffene auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen. Außerdem solle die Anfang 2014 eingeführte Pflegekarenz und Pflegeteilzeit auch stärker beworben werden.

Schwentner ortet Vorteil für den Staat

Für den Staat sieht Schwentner darin sogar einen finanziellen Vorteil. Denn dieser erspart sich damit viel höhere Kosten für eine etwaig notwendige Unterbringung eines pflegebedürftigen Menschen in einem Heim. Sozialminister Hundstorfer hat in der Antwort auf die grüne Anfrage gemeint, ob sich durch die Einführung eines Rechtsanspruches die bisher geringe Inanspruchnahme der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit erhöhe, "kann ich derzeit nicht beantworten". Außerdem sei dafür eine Einigung der Sozialpartner notwendig.

Im Vorjahr nahmen pflegende Angehörige die Pflegekarenz im Schnitt knapp 83 Tage, also fast drei Monate in Anspruch. In den Monaten bis zum August des heurigen Jahres hat sich dieser Wert kaum verändert. Er lag nach den Angaben des Sozialministers bei knapp 84 Tagen und wurde damit rund einen Tag länger genützt. Die durchschnittliche Höhe des Pflegekarenzgeldes betrug im Vorjahr 28,88 Euro pro Tag, heuer waren es im Schnitt 28,50 Euro pro Tag.

Im Regelfall wird Pflegekarenz bei einem erhöhten Pflegebedarf in Anspruch genommen. Der größte Anteil lag bei der Betreuung von Menschen, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezogen haben. Knapp dahinter lag als Bewilligungsgrund für Pflegekarenz Demenz eines Angehörigen sowie die Pflege eines minderjährigen Angehörigen. (ett)

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