ÖVP-Vorschlag für Abwahl von Nationalratspräsidenten

ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf
ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf(c) APA (Roland Schlager)
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Bei der Verletzung der Bundesverfassung soll der Nationalrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof beschließen können. Die Entscheidung würde dann der VfGH treffen.

Mit einem neuen Vorschlag hat ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf am Sonntagabend in der Fernseh-Diskussion "Im Zentrum" in der Debatte um eine Abwahlmöglichkeit des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) aufhorchen lassen. Wenn ein Nationalratspräsident die Bundesverfassung verletzt, dann sollte der Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof beschließen können. Die Entscheidung würde dann der VfGH treffen. Damit würden die Nationalratspräsidenten etwa auf den Schutz des Bundespräsidenten reduziert. Im Falle Grafs würde aber auch das wohl keine Abwahl bedeuten, schränkte Kopf ein, weil keine Verletzung der Bundesverfassung gegeben sei. Eine freie Abwahl eines Präsidenten durch den Nationalrat lehnte Kopf hingegen weiter ab.

SPÖ-Klubobmann Josef Cap wollte sich dazu noch nicht endgültig festlegen. Er kündigte nur an, dass man sich den Vorschlag sehr genau ansehen werde. Cap verwies auf die Forderung seiner Partei, wonach ein Nationalratspräsident mit Zwei-Drittel-Mehrheit abwählbar sein sollte. Der stellvertretende Klubobmann der Grünen, Werner Kogler, forderte Kopf auf, die Abstimmung über eben diesen Gesetzesvorschlag, den die Grünen am Dienstag im Parlament einbringen werden, freizugeben.

Koglers Auffassung nach gibt es bereits eine Mehrheit im Nationalrat für die Abwahl Grafs, auch einige ÖVP-Abgeordnete seien dafür. Der stellvertretende FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer warf SPÖ und Grünen eine "Politik mit Hass" gegen Graf vor und meinte, dessen Kritik am Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, habe nichts mit Antisemitismus zu tun.

Graf unterstützt Vorschlag

Graf unterstütze den Vorschlag der ÖVP am Montag. Allerdings müsse er auch für alle Ausschuss-Vorsitzenden gelten, die derzeit ebenfalls nicht abwählbar sind. "Gleiches Recht für alle", forderte Graf.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) zeigte sich grundsätzlich erfreut, dass es nun Bewegung auf ÖVP-Seite gebe. Bisher habe es ja nur ein kategorisches Nein vonseiten der Volkspartei gegeben, sagte der Sprecher Prammers. Zum Vorschlag selbst könne man nichts sagen, da Prammer ihn im Detail noch nicht kenne.

Grüne und BZÖ gegen Vorschlag

Die Grünen lehnten den ÖVP-Vorschlag zur Abwahlmöglichkeit am Montag ab. Die Idee "geht vollkommen am Problem vorbei", sagte die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig. Wenn ein Nationalratspräsident gegen Gesetze verstoße, etwa auch gegen das Verbotsgesetz, könne man ihn gerichtlich verfolgen. "Aber am Problem Graf geht der Vorschlag zu 100 Prozent vorbei." Es handle sich um einen "Ablenkungsversuch der ÖVP", die sich in der Causa nicht deklarieren wolle.

Die Grünen beharren stattdessen auf ihrem Antrag im Nationalrat, wonach ein Nationalratspräsident mit einer Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten abgewählt werden kann. Dieser Antrag wird am Dienstag in erster Lesung im Plenum diskutiert. Glawischnig erwartet sich davon, dass sich alle Parteien "klar deklarieren".

Auch das BZÖ lehnte den VP-Vorschlag ab. "Wenn sich jemand bemüßigt fühlt, eine Verfassungsklage zu machen, dann ist das Sache desjenigen", sagte Klubobmann Josef Bucher. Er forderte hingegen einmal mehr "klare Worte" von Graf betreffend dessen Umgang mit der Vergangenheit sowie eine Aussprache mit dem Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Ariel Muzicant. Dass man sich über die Causa in Österreich in Zeiten der Wirtschaftskrise "wochenlang" unterhalte, wertete er als "Armutszeugnis".

(APA)

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