Telekom: Rumpold rechtskräftig schuldig gesprochen

Gernot Rumpold
Gernot RumpoldAPA/HELMUT FOHRINGER
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Der OGH hat die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Ex-FPÖ-Werbers verworfen. Die über Rumpold verhängte unbedingte Freiheitsstrafe wurde aber aufgehoben. Die Strafe muss neu festgelegt werden.

Der Schuldspruch für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer und späteren -Werber Gernot Rumpold im sogenannten Telekom III-Verfahren ist rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwochnachmittag die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung Rumpolds gegen seine erstinstanzliche Verurteilung verworfen.

Der 58-Jährige war im August 2013 wegen Untreue als Beteiligter zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, weil er im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der Telekom Austria (TA) 600.000 Euro entgegengenommen hatte, die er mit offenen Forderungen an die FPÖ gegenverrechnete. Der damalige TA-Vorstand Rudolf Fischer und ein TA-Prokurist hatten den Geldfluss auf Wunsch des damaligen Kärntner Landeshauptmanns und "starken Mannes" der FPÖ, Jörg Haider, in die Wege geleitet. Dem schriftlichen Urteil des Erstgerichts zufolge war der primäre Zweck der Zahlung, "Doktor Haider zufriedenzustellen". Fischer konnte sich seiner Darstellung zufolge Haiders Wunsch, die Finanzen der FPÖ mit einem "Scheinauftrag" an Rumpolds Agentur aufzubessern, nicht entziehen, weil er ansonsten Nachteile für die TA befürchtete

Freiheitsstrafe wurde aufgehoben

Die über Rumpold verhängte unbedingte Freiheitsstrafe hob der OGH-Berufungssenat (Vorsitz: Kurt Kirchbacher) allerdings auf. In einem weiteren Anklagepunkt - falsche Zeugenaussage vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss - war dem Erstgericht nämlich insofern ein Fehler unterlaufen, als Rumpold auch der Falschaussage für schuldig befunden wurde, dabei aber nicht geprüft wurde, ob bei dessen Auftritt vor dem U-Ausschuss ein Aussagenotstand vorlag. Ein solcher ist dann gegeben, wenn jemand unter Wahrheitspflicht mit der Absicht wissentlich die Unwahrheit sagt, strafrechtliche Verfolgung von sich abzuwenden.

Auf Anordnung des OGH muss nun der Falschaussage-Vorwurf neuerlich von der ersten Instanz verhandelt werden - wie auch immer dieses Verfahren ausgeht, ist dabei jedenfalls eine Strafe für die Untreue festzulegen.

Bestätigt wurden die erstinstanzlichen Verurteilungen für Ex-TA-Vorstand Fischer, der 30 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten hatte, und den TA-Prokuristen, der zweieinhalb Jahre, davon drei Monate unbedingt aufgebrummt bekommen hatte. Es gebe "keinen Grund für eine Veränderung dieser Strafen", sagte der Senatsvorsitzende. Bestätigt wurde der Freispruch für Arno Eccher, der in seiner damaligen Funktion als FPÖ-Bundesgeschäftsführer auch nach Ansicht des OGH nicht an den Untreuehandlungen rund um die "mediaConnection" beteiligt war.

FPÖ muss 600.000 Euro nicht bezahlen

Durchaus erfolgreich ist die FPÖ aus dem Telekom III-Verfahren hervorgegangen. Hatte das Erstgericht noch dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abschöpfung der 600.000 Euro bei den Freiheitlichen entsprochen, die von der Telekom Austria (TA) an Gernot Rumpolds "mediaConnection" geflossen waren, wies der Oberste Gerichtshof (OGH) diesen Antrag nun aus formalen Gründen ab. Der Senatsvorsitzende Kurt Kirchbacher begründete dies mit formaljuristischen Erwägungen. Für eine Abschöpfung wäre es nötig gewesen, dass die 600.000 Euro direkt an einen Vertreter der FPÖ und nicht nur an eine - wenn auch FPÖ-nahe - Agentur gingen. "Es kann keine Rede davon sein, dass die FPÖ 600.000 Euro erlangt hat", konstatierte Kirchbacher.

(APA)

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