Causa Telekom: Hochegger rechtskräftig verurteilt

Der Schuldspruch für Peter Hochegger (Bild: im Straflandesgericht Wien, 2013) ist nun fix.
Der Schuldspruch für Peter Hochegger (Bild: im Straflandesgericht Wien, 2013) ist nun fix.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Untreue-Schuldspruch für den Lobbyisten wegen knapp einer Million Euro wurde vom OGH bestätigt. Der Punkt Falschaussage muss neu verhandelt werden.

Wien. Dass der Oberste Gerichtshof (OGH) auch einen Hang zum Praktischen hat, dürfte so manchen überraschen. Doch danach sah es am Mittwoch aus. Gleich drei Verhandlungen zum Thema illegale Parteienfinanzierung standen auf dem Programm. Der prominenteste Beschuldigte war der Lobbyist Peter Hochegger. Er musste seine erste rechtskräftige Verurteilung hinnehmen. Und zwar wegen Beihilfe zur Untreue.

Der 65-Jährige lebt mittlerweile in Fortaleza, Brasilien, kommt aber immer wieder nach Österreich. Für seinen eigenen OGH-Gerichtstag habe Hochegger „selbstverständlich“ in den altehrwürdigen Justizpalast kommen wollen, er sei aber krank geworden, erklärte nun sein Anwalt Karl Schön.

Nach all den Affären, in deren Mittelpunkt einst die Telekom Austria (TA) stand, ging es nun um 960.000 Euro. Das Geld stammte von der TA. Es war unter Verwendung von Scheinrechnungen im September 2006 an zwei BZÖ-nahe Werbeagenturen geflossen – nachdem Hochegger zwischen der TA und dem BZÖ vermittelt hatte. Gedacht war es für den Nationalratswahlkampf des BZÖ im Allgemeinen und für den Persönlichkeitswahlkampf der seinerzeitigen Justizministerin, Karin Gastinger, im Besonderen.

Strafe muss neu bemessen werden

Aufgabe des Höchstgerichts war es nun, über Hocheggers Nichtigkeitsbeschwerde zu entscheiden. Der Lobbyist war im September 2013 in erster Instanz wegen Untreue und Falschaussage (begangen vor dem Korruptions-U-Ausschuss) verurteilt worden. Das Machtwort des OGH (Senatsvorsitz: Kurt Kirchbacher) fiel nun zu Lasten Hocheggers aus – wurde doch dessen Untreue-Schuldspruch bestätigt. Hochegger selbst hatte beteuert, man habe ihn seinerzeit als Vermittler gar nicht gebraucht. Die Dinge seien auch ohne ihn ins Laufen gekommen.

Die gute Nachricht aus Hocheggers Sicht: Seine Verurteilung wegen Falschaussage wurde aufgehoben. Dieser Punkt muss neu verhandelt werden. Daher steht die (Gesamt-)Strafe noch nicht fest. Zweieinhalb Jahre Haft waren es in der ersten Instanz. Sollte die nächste „Runde“ mit Freispruch enden, ist allein die Strafe für die Untreue zu bemessen. Dies würde Hocheggers Chancen auf eine Fußfessel (statt Gefängnis) steigern.

Mitverurteilt wurden nun der ehemalige Pressesprecher Gastingers, Christoph Pöchinger, und der Inhaber einer der beiden Werbeagenturen (die Inhaberin der anderen Agentur wurde 2013 verurteilt, wandte sich aber nicht an den OGH). Bei Pöchinger, vertreten von seiner Frau, der Anwältin Ulrike Pöchinger, wurde auch „nur“ der Untreue-Schuldspruch rechtskräftig. Auch in seinem Fall wurde eine Falschaussage-Verurteilung aufgehoben und zur Neuverhandlung geschickt. Bei dem Werber hingegen wurde eine endgültige Strafe (Beitrag zur Untreue) festgesetzt: 27 Monate Haft, davon 24 Monate bedingt. In erster Instanz hatte der 50-Jährige 30 Monate teilbedingt erhalten.

Aufatmen darf das BZÖ. Das Urteil, wonach es den Großteil des einst geflossenen Geldes zurückzahlen muss, wurde aufgehoben. Denn nach damaliger Rechtslage hätte das Geld unmittelbar an die Partei fließen müssen – um es später gerichtlich abschöpfen zu können. Dies war nicht der Fall, die Summe floss an die Agenturen, die für Wahlwerbung engagiert wurden. Nun sollen – und dies sorgt für Kopfschütteln – Pöchinger und der Werber das Geld zurückzahlen.

Prozess für Eccher, Rumpold schuldig

In einer zweiten Verhandlung wurde das Urteil für den Ex-Geschäftsführer der BZÖ-Agentur „Orange“, Arno Eccher, voll aufgehoben. Dem 54-Jährigen war Geldwäscherei im Hinblick auf das Telekom-Geld und Falschaussage vorgeworfen worden. Im Hauptanklagepunkt war Eccher freigesprochen worden, die Falschaussage hatte ihm fünf Monate bedingte Haft eingebracht. Er bekommt nun einen neuen Prozess.

Fall drei betraf vor allem den Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer und späteren Werber Gernot Rumpold. Er hatte vom Erstgericht wegen Beitrags zur Untreue und Falschaussage drei Jahre Haft erhalten. 2004 hatte der 58-Jährige 600.000 Euro von der TA bekommen, dafür offene Forderungen gegenüber der FPÖ nicht weiter betrieben. Nun wurde der Untreue-Schuldspruch rechtskräftig, in Sachen Falschaussage geht es zurück an den Start. Fazit für Rumpold: Die Gesamtstrafe wird neu ausgemessen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.11.2015)

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