IS-Terror-Verdächtige zogen als Flüchtlinge nach Salzburg

Archivbild: Vor der Weiterreise nach Deutschland wurden die Verdächtigen festgenommen.
Archivbild: Vor der Weiterreise nach Deutschland wurden die Verdächtigen festgenommen.APA/BARBARA GINDL
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Zwei junge Syrer, die vor anderen Flüchtlingen und freiwilligen Helfern von Kampfeinsätzen für den IS erzählt haben sollen, müssen mit Anklagen rechnen.

Salzburg/Wien/Innsbruck. Terroristen seien nicht darauf angewiesen, mit dem unkontrollierten Flüchtlingsstrom nach Mitteleuropa zu schwimmen. Es gebe einfachere Möglichkeiten einzusickern. So sieht dies der Verfassungsschutz. Jedoch: Es sei auch nicht auszuschließen, dass sich IS-Terroristen unter die Asylwerber mischen. Dieser Fall wurde offenbar Realität.

Zwei Syrer, beide um die 20, sitzen im Salzburger Gefangenenhaus in U-Haft. Und zwar wegen des dringenden Verdachts, Mitglieder der Terrororganisation IS („Islamischer Staat“) zu sein bzw. gewesen zu sein. Diese Entwicklung wurde von der Staatsanwaltschaft Salzburg bestätigt. Behördensprecher Robert Holzleitner sagte am Freitag zur „Presse“: „Es werden zwei getrennte Verfahren geführt.“

Genaue Angaben wollte Holzleitner „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht machen. Nicht einmal die Frage, wie lange die Ermittlungsverfahren schon laufen, wollte er beantworten. Laut „Presse“-Informationen ist das Ermittlungsverfahren seit Mitte September anhängig.
Die beiden Männer hatten sich gemeinsam mit anderen nach Salzburg gekommenen Flüchtlingen in einer  Betreuungsstelle aufgehalten. Ob die Verdächtigen eine Weiterreise nach Deutschland geplant oder in Österreich um Asyl angesucht hatten, ist noch nicht klar.

Es war offenbar nicht besonders schwer, den beiden auf die Spur zu kommen. Das Duo soll nämlich vor anderen Flüchtlingen und auch vor freiwilligen Helfern ungeniert von Kampfeinsätzen für den IS in Syrien erzählt haben. Zusammenhänge mit den Attentaten in Paris oder Hinweise auf geplante Terroranschläge ergaben sich, laut Staatsanwaltschaft, bisher nicht. Das Ermittlungsverfahren läuft nun konkret wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§278 b Strafgesetzbuch). Die dafür vorgesehene Strafe: ein Jahr bis zehn Jahre Haft.

Radikalisierte, keine Attentäter

Der Leiter des Verfassungsschutzes, BVT, Peter Griedling, warnte im Sender Ö1 davor, Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen. Es sei zwar möglich, dass sich radikalisierte Personen unter die Flüchtlinge mischen. „Aber radikalisiert ist nicht gleich Terrorist.“ Indes wurde am Freitag in Innsbruck die U-Haft für einen Iraker verlängert. Der 20-Jährige war in einer Tiroler Flüchtlingsunterkunft verhaftet worden. Es soll einer schiitischen Terrorgruppe angehört haben, die gegen den IS kämpft.

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