Drei Jahre Haft für Lobbyist Mensdorff-Pouilly

BLAULICHTFUNK-PROZESS AM STRAFLANDESGERICHT IN WIEN: MENSDORFF-POUILLY
BLAULICHTFUNK-PROZESS AM STRAFLANDESGERICHT IN WIEN: MENSDORFF-POUILLYAPA/HELMUT FOHRINGER
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Der ÖVP-nahe Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly wurde wegen Untreue zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der frühere Telekom Austria-Vorstand Rudolf Fischer bekam ein Jahr Haft.

Lange elf Verhandlungstage hat es gedauert, Montagabend ist es passiert: Alfons Mensdorff-Pouilly wurde wegen Beteiligung an der Untreue in der Causa Blaulicht-Funk verurteilt. Der 62-jährige Lobbyist bekam eine relativ strenge Strafe: drei Jahre Haft. Ohne Bewährung.

Sollte der Spruch rechtskräftig werden (noch ist er es nicht, da Mensdorff und auch der Staatsanwalt Bedenkzeit erbaten), wird dem Verurteilten ein Haftantritt wohl nicht erspart bleiben. Grundsätzlich gilt: Gefängnisinsassen können nach der Verbüßung der Hälfte der Strafzeit um vorzeitig bedingte Entlassung ansuchen. Auch wenn Mensdorff diese gewährt werden sollte (immer vorausgesetzt, das Urteil hält auch in der zweiten Instanz), wird es mit Hausarrest bzw. Fußfessel (anstelle von Gefängnis) nicht getan sein. Denn die Fußfessel-Zeit darf nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr als ein Jahr andauern.



Zudem wurde Mensdorff – er ist mit der früheren ÖVP-Frauenministerin Maria Rauch-Kallat verheiratet, die beiden leben aber getrennt – auch zur Rückzahlung von 1,1 Millionen Euro an die Telekom Austria (TA) verurteilt. Diese Summe hatte er für seine 2003, 2004 entwickelten, aber bis heute nicht klar nachvollziehbaren Aktivitäten rund um die Vergabe des Funknetz-Auftrags erhalten. Den Zuschlag zur Errichtung dieses digitalen Netzes für die österreichischen Blaulicht-Organisationen (Feuerwehr, Polizei, Rettung) erhielt damals das sogenannte Tetron-Konsortium – bestehend aus Motorola und Alcatel.

Rudolf Fischer erneut verurteilt

Mit Mensdorff wurde auch der ehemalige Festnetz-Vorstand der Telekom Austria, Rudolf Fischer (62), wegen Untreue verurteilt. Er bekam ein Jahr Haft. Auch diese Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Erst vor kurzem war ein früherer Schuldspruch für Fischer (drei Jahre teilbedingte Haft wegen einer verdeckten 600.000-Euro Parteispende der Telekom zu Gunsten der Haider-FPÖ) vom OGH bestätigt worden.

Zurück zu Mensdorff: Der ÖVP-nahe Lobbyist, Jagdveranstalter und (wie er sich selbst gern ganz schlicht nennt) Landwirt, war Berater der Telekom Austria (TA). Konkret eben Konsulent von Rudolf Fischer. Diese Tätigkeit fand ihren Höhepunkt in jener Zeit, als sich das Tetron-Konsortium um die Vergabe des Funksystems bemühte. Die TA wollte letztlich „nur“ der (mit weniger Risiko ausgestattete) Infrastrukturlieferant sein. Und nicht Teil des Konsortiums. Mensdorff sollte helfen, dies auf Schiene zu bringen. Später flossen dafür (laut dem Kronzeugen, dem Ex-TA-Finanzvorstand Gernot Schieszler – und nun auch laut Gericht) 1,1 Millionen Euro auf Mensdorff-Konten.

Fischer wachte damals darüber, dass die Zahlung diskret erfolgte. Nun verteidigte er vor Gericht das Engagement jenes Mannes, der von den Prozesskiebitzen „Graf Ali“ genannt wurde. Mensdorff habe einst seine Kontakte zugunsten der TA spielen lassen. Und: „Er war wie ein Coach für mich“, so Fischer. Der Vorwurf der Untreue bzw. der Beteiligung an der Untreue zulasten der TA-Aktionäre sei verfehlt, hatten beide Beschuldigte immer wieder erklärt.

„Wo war seine Leistung?“

Diese Verteidigungslinie geriet aber spätestens mit den Ausführungen des Sachverständigen Georg H. Jeitler ins Wanken. Jeitler sollte die viel strapazierte Frage klären: Wo war Mensdorffs Leistung?

 Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly und Ex-Telekom-Festnetzvorstand Rudolf Fischer
Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly und Ex-Telekom-Festnetzvorstand Rudolf FischerAPA/HELMUT FOHRINGER

Und der Gutachter hatte wenig Entlastendes auf Lager: Das Handeln des Lobbyisten sei „amateurhaft“ gewesen. „Für ein spezifisch geplantes und durchgeführtes Kommunikationsprojekt liegen allseits keine Anhaltspunkte vor.“ Mensdorff sei eigentlich gar kein Lobbyist „im fachlichen Sinn“ gewesen. Sein Vorgehen habe sich „unorthodox“ gestaltet. Immerhin gestand der Gutachter jenen Bonus zu, der als das große Berufsgeheimnis des nunmehr Verurteilten gilt: Mensdorff sei schlicht und einfach gut vernetzt.

Ein löchriges Funknetz

Das gerechtfertigte Honorar für das Lobbying in Richtung des TA-Geschäftspartners Motorola liege laut dem Sachverständigen bei maximal 100.000 Euro. Also weit entfernt von der Millionensumme, die Mensdorff erhalten hatte. Allerdings hatte der 62-Jährige schon in vorigen Verhandlungen erklärt, das Geld sei nicht nur an die Causa Blaulichtfunk gebunden gewesen. Er habe sich auch sonst – diskret, aber doch – nützlich gemacht.

Übrigens: Bis heute funktioniert dieses Funksystem, das in der Ära des (mittlerweile in der Cash-for-Law-Affäre verurteilten) ÖVP-Innenministers Ernst Strasser auf den Weg gebracht wurde, nicht flächendeckend.
Das Thema Korruption war für die Justiz schon einmal Grund genug, den Lobbyisten vor Gericht zu bringen. Für den aus Lothringer Adel stammenden Jagdfreund war es beim Prozess 2013 um Geschäfte des britischen Rüstungskonzerns British Aerospace BAE Systems gegangen.

Das Unternehmen hielt zuletzt unter anderem Anteile an EADS, der Herstellerfirma des Kampfjets Eurofighter. Mensdorff war auch Berater von BAE. Als solcher stand er im Verdacht, als Schmiergeldverteiler für den osteuropäischen Raum fungiert zu haben. Sowohl der Konzern als auch Mensdorff selbst wiesen dies stets zurück.

Ein Minischuldspruch von früher

Und da es dem Staatsanwalt nicht gelang, diesen Verdacht – nämlich Bestechung – zu beweisen, bastelte er sozusagen eine Verlegenheitsanklage. Diese lautete auf Geldwäscherei. Doch auch dieses Delikt ließ sich nicht beweisen. Mensdorff wurde im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen. Dennoch erhielt seine bis dahin weiße Weste schon bei diesem Prozess einen ersten Fleck: Ein Minischuldspruch an einer Nebenfront ging sich dann doch aus: zwei Monate bedingte Haft wegen Vorlage eines falschen Beweismittels. Richter Stefan Apostol hatte damals gemeint: „Die Sache stinkt, aber nicht genug.“ Für den aktuellen Richter in Sachen Blaulicht war der „Gestank“ diesmal offenbar ausreichend.

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