Ein Rabatt bei Gebühren soll Bürger ab 2016 auf Online-Amtswege leiten

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Amtswege(c) FABRY Clemens - Die Presse
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Elektronische Anträge günstiger: Ein neues Angebot im Bundesdienst startet mit Jahresanfang.

Wien. Es ist keine Revolution in der österreichischen Verwaltung. Aber es ist immerhin ein ganz konkreter Schritt, mit dem ein doppeltes Ziel erreicht werden soll: Die Österreicher werden zur stärkeren Nutzung der Möglichkeiten der modernen Technik bei Behördenangelegenheiten animiert, und sie verhelfen dem Bundesdienst damit gleichzeitig zu einer Effizienzsteigerung.

Während andere Vorschläge im Zusammenhang mit der häufig beschworenen Verwaltungsreform teilweise noch von Experten geprüft werden und ihrer Erledigung harren, winkt den Bürgern mit einer neuen Maßnahme ab 1. Jänner kommenden Jahres eine Senkung der Gebühren. Wer bestimmte Anträge künftig online stellt, dem wird ein Rabatt von 40 Prozent auf die jeweilige Antragsgebühr gewährt. Was erspart sich der Bürger dabei konkret? Bei einem Antrag zur Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung sind es beispielsweise statt bisher 14,30 Euro ab dem 1. Jänner kommenden Jahres 8,60 Euro (weitere Beispiele siehe Liste unten). Allerdings gilt der Rabatt nur für die Antragsgebühr des Bundes, nicht für die Gebühren beim Ausstellen des jeweiligen Dokuments selbst.

Die Initiative zum Ausbau der digitalen Verwaltung wurde im heurigen Herbst über Initiative von Kanzleramtsstaatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) umgesetzt. „Die Gebührenreduktion erfolgt, um das attraktiver zu machen“, erläutert Roland Ledinger, IT-Chef im Kanzleramt, der auf Beamtenebene für die E-Governmentstrategie zuständig ist. Auf wie viel Geld der Bund mit der Aktion in Summe ab 2016 verzichtet? Das lasse sich derzeit nicht beziffern, heißt es im Büro der Staatssekretärin, weil schwer einschätzbar sei, wie viele vom Angebot Gebrauch machen. Effizienzgewinne in der Verwaltung würden aber an die Bürger weitergegeben.

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Es ist bereits der zweite Anlauf, die Digitalisierung in der Verwaltung in dieser Weise auszubauen und die Österreicher damit auf den elektronischen Amtsweg zu führen. Ab 2005 hat es bereits das Angebot gegeben, mittels Bürgerkarte davon Gebrauch zu machen, was aber damals noch nicht im erhofften Ausmaß Anklang gefunden hat. Jetzt setzt der Staat freilich darauf, dass nicht zuletzt durch den Siegeszug der Mobiltelefone auch die Online-Amtswege nunmehr ungleich häufiger mittels Handy-Signatur abgewickelt werden. Rund 580.000 aktive Nutzer der Handy-Signatur gibt es inzwischen. Täglich kommen im Schnitt nach Angaben des Kanzleramtes 1000 weitere Freischaltungen dazu. An Werktagen wird die Handysignatur im Schnitt pro Stunde für 1000 bis 1500 Anwendungen genützt.

Unabhängig von Amtsstunden

Ledinger verweist auf das Vorbild der elektronischen Erledigung von Bankgeschäften: „Wir kommen langsam in die Gänge. Das Netbanking ist auch nicht von einem Tag auf den anderen breitflächig losgegangen.“ Der größte Vorteil ist eine Vereinfachung für Betroffene: Wie bei den Banken ist der Bürger künftig beim Einbringen eines Antrags nicht mehr an die Amtsstunden der Behörden gebunden. Zugleich beruhigt Ledinger, dass es beim E-Government einen sehr weitreichenden Datenschutz gebe. Es gebe keine Vermischung verschiedener Bereiche. „Den gläsernen Bürger kann es nicht geben.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2015)

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