Frühpensionen in Sozialkassen begünstigt

Der Rechnungshof prangert fehlende Einsparungen an.

Wien. Es hat zwar Eingriffe bei den Pensionen der Bediensteten der Sozialversicherungen gegeben, aber nach dem Geschmack der Kontrolleure des Rechnungshofes waren die Einschnitte nicht tief genug. Denn während der Rechnungshof das Sparpotenzial, berechnet für rund 10.800 Mitarbeiter der Sozialversicherung bis zum Jahr 2050, mit 1,15 Milliarden Euro angibt, wurde nur ein Bruchteil der Empfehlungen umgesetzt.

Die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der Dachorganisation der Kassen, eingeleitete Reform der Dienstordnung der Sozialversicherungsbediensteten bringt demnach berechnet bis 2050 nur Einsparungen von 144 Millionen Euro, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes hervorgeht. Das Kontrollorgan beklagt, dass wesentliche Empfehlungen nach einer bereits 2012 erfolgten Prüfung nicht aufgegriffen worden seien. Deswegen sanken die Pensionsleistungen der Mitarbeiter „wesentlich geringer“ als vorgeschlagen.

Ausgleich bei Kürzungen

Speziell stieß sich das Kontrollorgan daran, dass frühpensionierte Mitarbeiter der Sozialversicherung auch nach den vorgenommenen Änderungen bevorzugt werden. Der Grund: Durch die Zusatzpension des Dienstgebers aufgrund der Dienstordnung der Sozialversicherung wurden Kürzungen und Verluste der ASVG-Pensionen der Betroffenen im Falle von Frühpensionierungen weitgehend ausgeglichen. Diese Regelungen „begünstigen nach wie vor einen vorzeitigen Pensionsantritt“, stellte der Rechnungshof daher fest. Dieser Effekt widerspreche dem Ziel der Pensionsreform im ASVG-System. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2016)

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