Justiz: Probegalopp für den Grasser-Prozess

Walter Meischberger (l.)  und Karl-Heinz Grasser 2007 bei einer Auto-Präsentation.
Walter Meischberger (l.) und Karl-Heinz Grasser 2007 bei einer Auto-Präsentation.(c) APA
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Das Buwog-Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und Co. ist im siebenten Jahr angekommen. Vor Gericht steht bisher nur Walter Meischberger. Doch die Verhandlung wirkt wie ein Testballon.

Wien. So war das nicht geplant: In dem seit 2009 (!) laufenden Buwog-Ermittlungsverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Co. hatte eine Hausdurchsuchung Hinweise auf eine Schmiergeldzahlung geliefert. Das Geld floss aber nicht im Zuge der unter Grasser erfolgten Privatisierung von Bundes-Wohnbaugesellschaften (Buwog), sondern bei einem anderen Immobilienprojekt mit öffentlicher Beteiligung. Dieser, eben ungeplante, Ableger der Buwog-Causa brachte Grasser-Freund Walter Meischberger vor Gericht.

Aber auch innerhalb dieses „Spin-off-Verfahrens“ – es drehte sich ursprünglich um die Einmietung von Finanzbehörden in ein Gebäude des Baukonzerns Porr (Adresse: Brehmstraße, Wien Simmering) – kam vieles unerwartet.

Erstens: Das Strafverfahren „Brehmstraße“ wurde auch gegen Grasser und den Immobilienmakler Ernst Plech geführt. Doch die Korruptionsjäger fanden laut eigenem Bekunden „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass Grasser und Plech in den Fall involviert waren.

Zweitens: Laut Anfangsverdacht handelte es sich bei den 600.000 Euro, die 2005 an Meischberger geflossen waren, um Schmiergeld für die Übersiedlung der Finanzdienststellen in das Porr-Gebäude. Bezahlt hat damals die Porr-Tochter UBM. Doch auch vom Schmiergeldvorwurf blieb in der Anklageschrift nichts übrig. Korruption ließ sich auch bei Meischberger (er war früher FPÖ-Generalsekretär) nicht belegen. Ebenso wenig bei den beiden nun mitangeklagten UBM-Managern.

Die aktuell eingebrachte Anklage wirkt wie eine Ersatzlösung. Man kann deren Linie so interpretieren: Wenn man den vermuteten Schmiergeldfluss nicht beweisen kann, dann stellt sich immer noch die Frage, warum 600.000 Euro den Besitzer wechselten.

Untreue statt Korruption

An dieser Stelle hakt die Anklage ein. Sie gesteht zu: „Der Hintergrund der Zahlung konnte nicht restlos geklärt werden.“ Meint aber trotzdem: „Der Zahlung stand keine werthaltige Leistung gegenüber.“ Fazit: Aus intensiven Korruptionsermittlungen wurde ein gewöhnlicher Untreue-Prozess.

Keine Leistung? Oh doch, sagt Meischberger. Sagen auch die beiden mitangeklagten UBM-Manager. Und alle drei erklären: Die 600.000 Euro waren die Provision für einen von Meischberger an die UBM vermittelten Hoteldeal. Ob die Indizien für Untreue-Verurteilungen reichen oder ob Freisprüche erfolgen, bleibt abzuwarten. Beobachter sehen die laufende Verhandlung jedenfalls als Probelauf für den Buwog-Prozess.

Es sind schon jetzt dieselben beiden Oberstaatsanwälte (Gerald Denk, Alexander Marchart) am Werk, die auch in Sachen Buwog einen Vorhabensbericht an das Justizministerium verfasst haben. Und: Meischberger zählt auch in Sachen Buwog (so wie auch Grasser) zu den Beschuldigten. Freilich gilt die Unschuldsvermutung. Selbst der nun in der 600.000-Euro-Causa tätige Richter, Michael Tolstiuk vom Straflandesgericht Wien, wird von der Verteidigung bereits als Buwog-Richter gesehen.

Dass es nach dem Willen der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Buwog-Anklage – unter anderem wegen Untreue – geben soll, gilt als offenes Geheimnis. Derzeit wird nämlich der Vorhabensbericht an die neue Rechtslage „angepasst“. Dies wird auch offiziell bestätigt.

Der Gesetzgeber hat mit Jahresbeginn eine Novelle des Untreue-Paragrafen in Kraft gesetzt. Würde der Buwog-Vorhabensbericht eine Einstellung des Verfahrens empfehlen, brauchte es logischerweise auch keine Anpassung an das Delikt Untreue.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2016)

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