Staatsschutzgesetz: Grüne zogen einige "Giftzähne"

Symbolbild: Staatsschutz
Symbolbild: Staatsschutz(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Grünen werden dem Gesetz nicht zustimmen, da nicht all ihre Wünsche berücksichtigt wurden. Auch mit der FPÖ scheiterten die Verhandlungen.

Das Staatsschutzgesetz wird am heutigen Mittwochnachmittag im Nationalrat beschlossen. Die Hoffnung auf Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei wollte die Koalition dabei zunächst nicht aufgegeben. Allerdings: Zuerst scheiterten die Gespräche mit den Grünen, gegen Mittag hieß es aus dann aus dem Parlament, dass sich auch die Freiheitlichen nicht mit Rot und Schwarz einigen konnten.

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Dennoch gibt es noch einige Veränderungen gegenüber der Regierungsvorlage, die mittels rot-schwarzem Abänderungsantrag eingebracht werden sollen. Neben einem reduzierten Katalog an Delikten, die Anlass zu "vorbeugendem Schutz" des Staatsschutzes sein können, soll auch für den Geltungsbereich des Staatsschutzgesetzes der Schutz von Berufsgeheimnissen von Anwälten oder Journalisten gelten - analog zu den Bestimmungen in der Strafprozessordnung. Weitere Änderungen sollen nach Angaben der Grünen - die schon am Vormittag eine Pressekonferenz abgehalten hatten - Einschränkungen bei den Rechten der V-Leute sowie nähere Bestimmungen für die Analysedatenbank des Staatsschutzes betreffen.

Pilz: "Erfolgreichstes Scheitern jemals" 

Laut Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz sei es gelungen, dem Gesetz einige "Giftzähne" zu ziehen, weshalb man vom "erfolgreichsten Scheitern jemals" sprechen könne. Im Deliktskatalog seien überschießende Delikte gestrichen worden, die dem Staatsschutz gemäß Entwurf des Innenministeriums den "vorbeugenden Schutz" ermöglicht hätte (etwa die Herabwürdigung des Staates und seine Symbole; die Vorbereitung eines Hochverrats; Schutz gegen Verhetzung nur, wenn sie zu Gewaltanwendung führt).

Allerdings: Schwere gemeinschaftliche Gewalt (bisher "Landfriedensbruch") sei weiter Anlass für vorbeugende Überwachung. Am schwersten wiegt aus Pilz' Sicht aber die systematische Überwachung der Verkehrs- und Standortdaten von Handys ohne richterliche Bewilligung. Ein Senat aus dem Rechtsschutzbeauftragten und seinen Stellvertretern ist für die Grünen nicht ausreichend. Und auch die unkontrollierte Datenweitergabe an ausländische Dienste wollen sie nicht akzeptieren.

FP-Vizeklubchef Gernot Darmann kündigte am Mittwoch einen Antrag auf Rückverweisung des Gesetzes an den Innenausschuss an. Sollte dies abgelehnt werden, will die FPÖ gemeinsam mit den Grünen eine "Drittelbeschwerde" gegen das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof prüfen.

(APA)

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