Trotz Verschlüsselung: Brandstetter will Skypen abhören

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Social Media Apps And Computer Keyboards(c) Bloomberg (Chris Ratcliffe)
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Justizminister Brandstetter will die Kommunikation von Verdächtigen im Internet besser überwachen können. Er nennt es „Gleichziehen mit Straftätern“. Technisch erfordert das Spionage-Software.

Wien. Nachdem sich die Koalition vorige Woche nach vergeblichem Werben um die Opposition auf ein neues Staatsschutzgesetz geeinigt hat, will Justizminister Wolfgang Brandstetter den nächsten Schritt zur Terrorbekämpfung innerhalb der Koalition durchsetzen: Im Interview mit der „Presse“ kündigt der von der ÖVP nominierte Minister eine Gesetzesinitiative an, mit der er zur Aufklärung schwerer Straftaten die Überwachung der Kommunikation im Internet verbessern möchte.

„Im Wesentlichen die Internet-Telefonie“

„Im Wesentlichen geht es um die Schaffung der Möglichkeit, auch die Internet-Telefonie zu überwachen“, sagt Brandstetter. „Ich will das, ich arbeite daran, und ich hoffe, dass wir es erfolgreich abschließen können.“ Auf Details oder einen Zeitplan will sich der Minister mit Rücksicht auf die noch ausstehende Einigung mit dem Koalitionspartner SPÖ nicht einlassen. Doch die Brisanz des Vorhabens liegt auf der Hand: Es kann nur darum gehen, verschlüsselte Kommunikation – egal, ob über Telefon, Mail oder Kurznachrichtendienste – unverschlüsselt „abzuhören“. Brandstetter spricht von einem „Gleichziehen bei den technischen Möglichkeiten zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Straftätern“. Die Verschlüsselung geschieht allerdings oft völlig unbemerkt: Das gängige Telefonier-Programm Skype etwa verschlüsselt die Kommunikation automatisch so, dass sie nur beim jeweiligen Gesprächspartner verständlich ankommt und nicht einfach mitgehört werden kann (bloß Skype kennt den Schlüssel).  

Zugriff auf verwendete Computer nötig

Technisch braucht die Behörde zum Abhören ein Mittel, das auf das Gerät des Absenders zugreift, bevor die Botschaft verschlüsselt wird – oder auf jenes des Empfängers nach der Entschlüsselung. Auf die Frage, ob dazu Spionage-Software eingesetzt werden muss, antwortet Brandstetter zurückhaltend: „Ich will jetzt bewusst nicht auf Details eingehen, die ja noch in Abstimmung sind.“ Jedenfalls möchte Brandstetter dieselben „strengen rechtsstaatlichen Regelungen auf diese neuen Möglichkeiten der Internetkommunikation ausdehnen, die wir jetzt schon bei der Terrorüberwachung haben“. Sprich: Ohne Genehmigung eines Richters geht gar nichts.

Und zwar eines aktiven Richters, wie der Minister in Anspielung auf die Diskussion um den Rechtsschutz im Staatsschutzgesetz ergänzt. Der soll ja durch einen Senat des Rechtsschutzbeauftragten beim Innenministerium gesichert sein, an dem zumindest ein ehemaliger Richter beteiligt sein soll. Die Grünen hatten demgegenüber eine gerichtliche Kontrolle gefordert. Weil Brandstetter für dieses Gesetz nicht zuständig ist, will er sich zu dieser Auseinandersetzung nicht äußern. „Ganz generell“ sagt er aber: „Es ist wichtig, dass die richterliche Kontrolle als ein Grundpfeiler des rechtsstaatlichen Systems wo immer möglich in Anspruch genommen werden sollte.“ Er betrachtet es als einen Erfolg, dass dies zuletzt bei der neuen Einsicht ins Kontenregister gelungen ist.

Kronzeugenregel verlängern

Erfreut zeigt sich der Minister darüber, dass Transparency International (TI) jüngst Österreich wieder eine bessere Bewertung beim Korruptionswahrnehmungsindex zuerkannt hat (Platz 16 von 168 Staaten, nach Platz 23 im Vorjahr). „Das ist grundsätzlich erfreulich, kann aber nur ein Ansporn sein, alles zu tun, um noch besser zu werden.“ Immerhin hat TI einige gesetzliche Neuerungen aus Brandstetters Ressort als positiv hervorgehoben. Erwähnt wurde etwa die Kronzeugenregelung. Sie ermöglicht Straffreiheit für Täter, die zur Aufklärung von Verbrechen (auch) anderer beitragen. Und sie hat wesentlich zum Auffliegen des Telekom-Skandals geführt, dessen öffentliche Erörterung im Parlament 2012 zum Absturz Österreichs auf dem TI-Index von Platz 16 auf 25 beigetragen haben dürfte.

Das erklärt sich daraus, dass der Index unter anderem auf Umfragen darüber beruht, wie sehr Korruption im untersuchten Land wahrgenommen wird. Brandstetter möchte die bis Jahresende befristete Kronzeugenregelung ab 2017 unbefristet fortführen, eventuell anhand der bisherigen Erfahrungen modifiziert und ergänzt um zivilrechtliche Begleitmaßnahmen, die den Kronzeugen in puncto Haftung entlasten könnten.

Ebenfalls gelobt wird von TI Brandstetters Reform des Weisungsrechts; soeben hat sich der vom Minister unabhängige Weisungsrat unter Generalprokurator Werner Pleischl konstituiert. „Das ist ein echtes Plus an Transparenz bei Entscheidungen in Strafsachen von besonderem öffentlichen Interesse, unabhängig davon, ob es Weisungen gab oder nicht“, sagt Brandstetter.

AUF EINEN BLICK

Justizminister Wolfgang Brandstetter will die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden verbessern, in Fällen schwerer Kriminalität die Kommunikation von Verdächtigen zu überwachen. Konkret will er an verschlüsselte Daten herankommen; mit welchen Mitteln, will er noch klären.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2016)

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