Kärnten: Wenn ein Land pleitegeht

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BEACH-VOLLEYBALL: WOeRTHERSEE STADIONAPA/EXPA/ GERT STEINTHALER
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Ein Masseverwalter könnte Spitäler schließen und einzelne Vertragsbedienstete kündigen, wenn ein Bundesland wie Kärnten insolvent wird. Auf einen großen Teil des Vermögens hätten die Gläubiger aber keinen Zugriff.

Die Vorstellung galt bisher als so unwahrscheinlich, dass keine rechtlichen Regelungen dafür vorgesehen sind: Ein Bundesland geht nicht pleite, dachte man. Das ist jetzt anders: Kärnten muss die Konsequenzen akzeptieren, die sich aus den Haftungen für die Hypo Alpe Adria ergeben, und bemüht sich verzweifelt, die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Aber die Verantwortlichen im Land müssen auch der Möglichkeit ins Auge sehen, dass das misslingen könnte. Für das, was dann passiert, gibt es zwar weder klare gesetzliche Vorkehrungen noch einen Präzedenzfall – aber immerhin eine rechtliche Untersuchung: Die Wirtschaftsprofessoren Georg Kodek und Michael Potacs haben in ihrem Buch „Insolvenz eines Bundeslandes“ (Lexis-Nexis-Verlag, 2015) ein Szenario entwickelt.

Vorerst ist aber noch die Politik am Zug. Kärnten hat den Hypo-Gläubigern ein Angebot gemacht, ihre Anleihen um 75 Prozent des Nominalwerts aufzukaufen. Wenn zwei Drittel das Angebot bis zum 11. März annehmen, wäre das Problem vom Tisch: Dann würde der Schuldenschnitt per Gesetz auch für die restlichen Gläubiger gelten. Sollten sie es aber, wie derzeit angekündigt, ablehnen, stellt sich die Frage, ob nicht doch der Bund einspringt. Denn eine Pleite Kärntens hätte weitgehende Auswirkungen auf die Refinanzierungsmöglichkeit der anderen Bundesländer und möglicherweise auch auf jene des Bundes. Der Bund wäre bei einer Pleite auch selbst betroffen, weil dann auch die restlichen drei Milliarden Euro Schulden des Landes in die Insolvenzmasse fallen würden. Und diese sind zu einem guten Teil über die Bundesfinanzierungsagentur aufgenommen.

Springt der Bund nicht ein, kann es aber schnell gehen: Spätestens am 31. Mai gibt die FMA den Schuldenschnitt für die Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta bekannt, danach können die Gläubiger die Haftungen des Landes in Anspruch nehmen, dieses müsste sich für zahlungsunfähig erklären.

Das Konkursszenario

Wie in der Privatwirtschaft würde das Konkursgericht auch für das Land Kärnten einen Masseverwalter bestellen. Dessen Aufgabe: Er muss bestimmen, welches Vermögen in die Konkursmasse fällt. Da ist er – so die Einschätzung von Kodek und Potacs rechtlich hält – starken Restriktionen unterworfen. Denn die Verfassung sieht für die Bundesländer eine Bestands- und Funktionsgarantie vor. Ein Bundesland verschwindet nicht einfach, der Landeshauptmann bleibt weiter auf seinem Posten, und die Landesverwaltung muss über die notwendigen Mittel verfügen, um ihre Aufgaben weiter erfüllen können. Was diese Aufgaben genau sind, entscheidet bequemerweise das Land selbst: per Gesetzesbeschluss im Landtag.

Was nicht angetastet wird

Die „Funktionsgarantie“ verhindert den Zugriff auf einen großen Teil der verfügbaren Mittel. Das gilt beispielsweise für den größten Teil des Immobilienvermögens des Landes: Die Bürogebäude sind für das Funktionieren der Verwaltung notwendig und können damit nicht verkauft werden. Theoretisch möglich ist, dass der Masseverwalter die Regierung zwingt, in günstigere Büros zu übersiedeln. Allerdings: Ein gewisses Maß an Repräsentation ist auch weiterhin erlaubt und notwendig. Zumindest der Hauptsitz der Regierung dürfte somit tabu sein. Ebenfalls nicht antasten kann der Masseverwalter laut Kodek und Potacs die gesetzlich geregelten Ausgaben des Landes, etwa für die Mindestsicherung, für Wohnbauförderung oder die Wirtschaftsförderung – wobei in diesem Fall die Rechtsmeinung aber nicht ganz unumstritten ist. Vor allem auf die üppige Wohnbauförderung haben es die Gläubiger abgesehen.

Was die Gläubiger bekommen

Damit bleibt den Gläubigern nicht mehr allzu viel. Beim Vermögen kommen beispielsweise Gebäude in Betracht, die an Private vermietet sind. Ebenso Amtsgebäude, die für den Betrieb des Landes nicht wirklich notwendig sind – so der Masseverwalter solche findet. Zugreifen kann er bei Vermögenswerten, die finanziell zwar nicht viel bringen, aber großen Symbolcharakter haben: Bilder in den Büros der Landesregierung können beispielsweise verkauft werden (wobei auch hier ein gewisses Maß an Repräsentation erlaubt ist). Auch beim Fuhrpark des Landes kann der Masseverwalter eingreifen: Nicht jedes Auto wird für den Dienstbetrieb unbedingt notwendig sein – und es wird auch nicht immer das teuerste Modell erforderlich sein. Dass der Landeshauptmann dann mit einem gebrauchten Kleinwagen vorlieb nehmen muss, darf aber bezweifelt werden.

Für Diskussionen werden wohl die „Ermessensausgaben“ des Landes sorgen: Dabei handelt es sich um jene Förderungen durch das Land, die die Landesregierung ausschütten darf – aber nicht muss. Das ist weiterhin möglich – allerdings nur unter strenger Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Aber: In welcher Form diese Grundsätze einzuhalten sind, entscheidet nicht der Masseverwalter, sondern die Landesregierung selbst.

Her mit dem Zukunftsfonds?

Das derzeitige Angebot des Landes Kärnten an die Gläubiger beinhaltet die 500 Millionen Euro, die noch im Zukunftsfonds liegen. Im Konkursfall dagegen hätten die Gläubiger keinen Zugriff auf den Zukunftsfonds. Denn die Verwendung seiner Mittel ist gesetzlich geregelt, darüber kann sich auch der Masseverwalter nicht hinwegsetzen, das Gesetz kann nur der Landtag ändern.

Auch auf den zweiten großen Vermögenswert, den Landesenergieversorger Kelag, hätte der Masseverwalter keinen Zugriff, denn in der Landesverfassung ist festgehalten, dass 51 Prozent der Anteile im Eigentum des Landes bleiben müssen. Verwerten könnte er dagegen jene Seenliegenschaften, die Landeshauptmann Jörg Haider einst um 44 Millionen Euro von ÖGB und Bawag gekauft hat. Sie werden heute auf rund 20 Mio. Euro geschätzt.

Kündigungen möglich

Die größte Einflussmöglichkeit hat der Masseverwalter in einem anderen Bereich: beim Personal. Das Insolvenzrecht sieht erleichterte Beendigungsmöglichkeiten für Dienstverhältnisse vor. Sie sind allerdings daran gebunden, ganze Unternehmen oder Unternehmensteile zu schließen. Der Masseverwalter könnte beispielsweise zur Ansicht kommen, dass eine Krankenhausabteilung oder gar ein ganzes Krankenhaus für das Funktionieren der Gesundheitsversorgung nicht notwendig ist. Beamte lassen sich auf diese Weise nicht kündigen, wohl aber Vertragsbedienstete. Darüber hinaus hat der Masseverwalter auch die Möglichkeit, einzelne Vertragsbedienstete unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu kündigen, wenn er der Meinung ist, dass eine Abteilung überbesetzt ist.

Pensionen gesichert

Betriebspensionen sind in einem Insolvenzverfahren nicht besonders geschützt, bei den Pensionen der Landesbediensteten greift aber – da dies zumeist die einzige Einkunftsquelle der Bezieher ist – der verfassungsrechtliche „Vertrauensschutz“. Allerdings ist eine „maßvolle“ Kürzung möglich, die aber nicht der Masseverwalter vornehmen kann, sondern die vom Landtag beschlossen werden müsste.

Kein Ende in Sicht?

Dem Land steht auch die Möglichkeit eines Zwangsausgleichs offen. Innerhalb von zwei Jahren müsste man eine Quote von zumindest 20 Prozent zustande bringen. Dem müssen die Gläubiger mit einfacher Mehrheit der Forderungen und einfacher Kopfmehrheit zustimmen. Gelingt das nicht, kann 30Jahre lang Exekution geführt werden. Ein Ausweichen auf ein internationales Gericht, wie es manche Gläubiger anstreben, hätte laut Kodek übrigens geringe Auswirkungen: Dort würden sie bestenfalls ein Urteil bekommen. Da Kärnten über kein Auslandsvermögen verfügt, müsste es erst wieder in Österreich exekutiert werden – nach österreichischem Recht.

Hypo-Pleite

Die Hypo Alpe Adria hat ab dem Ende der 1990er-Jahre einen rasanten Wachstumskurs verfolgt: Aus der kleinen Kärntner Landesbank wurde ein wichtiger Player auf dem Balkan – ermöglicht durch die Haftungen des Landes. Mit der Finanzkrise 2008 kam die Bank in Schieflage und musste 2009 notverstaatlicht werden. Eine Sanierung gelang auch danach nicht.

Pleite

11Milliarden Euro an Haftungen hat das Land für die Hypo Alpe Adria noch.

75Prozent bietet das Land den Gläubigern für einen Rückkauf der Anleihen.

1,2Milliarden kommen davon offiziell vom Land, 6,6 Milliarden soll die Verwertung des Vermögens der früheren Hypo bringen.

400Millionen schießt in Wirklichkeit der Bund zu, der das gesamte Angebot vorfinanziert. Das ist die Summe, die Kärnten nicht zurückzahlen müsste.

3Milliarden Euro betragen die restlichen Schulden des Landes, die im Fall einer Insolvenz auch in die Konkursmasse fallen würden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.02.2016)

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