Unklar, ab wann Kosten für Wahlkampf gezählt werden.
Wien. Für die Verhandlungen über das Fairnessabkommen zwischen den Teams der Präsidentschaftskandidaten wurde nun ein erster Termin fixiert: Am Freitag wird über die Begrenzung der Wahlkampfkosten und andere Vorschläge verhandelt, wie den vom ÖVP-Kandidaten Andreas Kohl vorgeschlagenen Plakatverzicht.
Das Team von FPÖ-Kandidat Norbert Hofer wird nicht an den Gesprächen teilnehmen. Alexander Van der Bellen fordert eine Wahlkampfkostenbegrenzung von 2,5 Millionen Euro, während Khol diese um eine Million höher haben will. Die SPÖ hält sich im Vorfeld bedeckt: Man wolle die Verhandlungen abwarten, stelle sich aber einen Betrag zwischen drei und vier Millionen Euro vor. Rudolf Hundstorfers Sprecherin sagt dazu, man werde so viel ausgeben, wie in den Verhandlungen festgelegt, „nicht mehr und nicht weniger“.
Ab wann wird gezählt?
Verhandelt wird auch, ob die Wahlkampfkosten ab dem gesetzlich verbindlichen Stichtag, dem 23. Februar, oder schon früher gezählt werden. Van der Bellens Team fordert eine Berechnung rückwirkend ab 1. Jänner. Von SPÖ und ÖVP gibt es dazu im Vorfeld keine klare Position.
Damit ist noch unklar, ob etwa Ausgaben für die Homepages der Kandidaten oder die Videos, in denen die Kandidaturen bekannt gegeben wurden, eingerechnet werden. Aus der FPÖ heißt es, bis zum 23. Februar würden gar keine Kosten anfallen. Die kolportierten zwei Millionen Euro Budget gelten nur für Werbemittel, und nur für den ersten Wahlgang. (pe)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2016)