Causa Mader: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte gegen den früheren Tiroler ÖVP-Politiker und sechs Mitbeschuldigte wegen Untreue ermittelt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat alle Verfahren gegen den früheren Tiroler ÖVP-Politiker Helmut Mader eingestellt. Das bestätigte der Sprecher der WKStA, Norbert Hauser, am Dienstag. Die Behörde hatte gegen Mader und sechs Mitbeschuldigte wegen Untreue ermittelt.

Die WKStA hatte sich einerseits mit der Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts für Mader im Jahr 2009 sowie andererseits mit einem allenfalls zu günstigen Verkauf der dem Verein "Technikerhaus" gehörenden Liegenschaft beschäftigt. Außerdem hatte die Anklagebehörde geprüft, ob es nach dem Ausscheiden von Mader aus der Tiwag zu "rechtsgrundlosen Nachzahlungen in die betriebliche Pensionskasse" gekommen war.

Kein Schaden zum Nachteil des Vereins 

Die Ermittlungen zum unentgeltlichen Wohnrecht hätten ergeben, dass kein Schaden zum Nachteil des Vereins entstanden sei. Mader habe nachweisen können, dass er Kosten für Um- und Ausbauarbeiten vorgestreckt hatte und er somit eine Forderung gegenüber dem Verein hatte. Durch die Vereinbarung aus 2009 habe Mader auf einen Teil seiner Forderungen verzichtet und im Gegenzug das unentgeltliche Wohnrecht bekommen.

Die Ermittlungen bezüglich des Verkaufs der Liegenschaft hätten ergeben, "dass es sich bei dem 'Gutachten' der Käuferin, in dem ein weit über dem Verkaufspreis liegender Wert der Liegenschaft ausgewiesen wurde, nicht um ein Bewertungsgutachten zum Wert der Liegenschaft im Zeitpunkt des Erwerbs handelte, sondern darin bereits beabsichtigte, wertsteigernde Um- und Neubauten berücksichtigt wurden", teilte die WKStA mit. Ein untreuerelevanter Schaden sei daher ebenso wenig anzunehmen wie Anhaltspunkte für einen auf Untreuehandlungen gerichteten Vorsatz der den Verkauf abwickelnden Personen.

Hinsichtlich der Vorwürfe im Zusammenhang mit der Tiwag-Pension, habe der WKStA nachgewiesen werden können, dass Mader einen "aufrechten Anspruch auf eine entsprechende Betriebspension hatte und es diesbezüglich zu keiner vermögensschädigenden untreuen Verfügung gekommen ist". Somit sei auch dieser Vorwurf einzustellen gewesen.

(APA)

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