Pensionen: Problem mit den Pflichtschullehrern

MINISTERRAT: STESSL
MINISTERRAT: STESSL(c) APA/GEORG HOCHMUTHKanzleramtsstaatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ)
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Das geplante Gesetz für eine verschärfte Überwachung der Beamtenruhestände verzögert sich. Staatssekretärin Steßls Entwurf liegt im Finanzministerium, das auch die Landesbeamten einbeziehen möchte.

Wien. Es müssen nicht einmal Einschnitte oder strengere Regeln für den Pensionszugang sein. Selbst Bemühungen, sich mittels Gesetz einen besseren Überblick über Pensionsantritte oder Frühpensionen zu schaffen, gestalten sich politisch schwierig. Nach Kritik des Rechnungshofs an den vielen Frühpensionierungen der Landeslehrer im Pflichtschulbereich wollte Kanzleramtsstaatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) per Gesetz ein Pensionsmonitoring einführen. Aber nicht nur für die Bundesbeamten, sondern auch für Pflichtschullehrer und Eisenbahner mit Beamtenstatus. Der Entwurf dazu liegt allerdings seit dem Vorjahr im Finanzministerium.

Im Büro von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) wurde auf Anfrage der „Presse“ versichert: „Grundsätzlich begrüßen wir ein derartiges Monitoring, entscheidend ist aber die konkrete Ausgestaltung.“ Dabei gebe es noch „ungeklärte Punkte“. Vor allem müsse das Monitoring im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erfolgen, weil dieses auch die Datenauswertung vornehme. Weiters müsse das Monitoring auch die Länder umfassen, um einen Gesamtüberblick zu haben. Derzeit sei dies nur indirekt möglich und ohne die kompletten Daten.

Das Finanzministerium stößt sich außerdem daran, dass vom Kanzleramt eine eigene „Ruhestandskommission“ zur Berichterstattung mit einer „abstrus hohen Zahl“ von elf Mitgliedern eingerichtet werden soll. Besser sei eine „schlanke Struktur“ durch Nutzung bestehender Ressourcen.

Steßl argumentiert, ein solches Monitoring sei „vor allem im Interesse des Steuerzahlers“. Einerseits schaffe dies mehr Transparenz und einen Ausblick auf die budgetäre Entwicklung durch die Beamtenpensionen. Bei den Pflichtschullehrern hat die Bundesregierung ein ganz besonderes Interesse daran. Denn während die Länder für die Anstellung zuständig sind, muss der Bund die Kosten tragen. Bei den Pflichtschullehrern bezifferte 2015 der Rechnungshof im Nachhinein die Mehrkosten dafür, das fast 73 Prozent der Pädagogen via Hacklerregelung in Frühpension gingen, für die Zeit von 2008 bis 2013 mit zwei Milliarden Euro.

Für die Bundesbeamten hat das Staatssekretariat im März 2015 vorerst freiwillig ein Monitoring durchgeführt. Ergebnis: Bundesbeamte gingen 2014 im Schnitt mit 60,9 Jahren und damit um drei Monate später als 2013 in Pension. Dieser Überblick wird jedenfalls auch heuer wieder erstellt. Für die Landeslehrer ist das ohne gesetzliche Basis nicht möglich.

ÖVP: Einigung bis 29. Februar

Für den Pensionsgipfel der Koalition am 29. Februar wurde inzwischen eine Arbeitsgruppe unter der Führung von Schelling und von Sozialminister Alois Stöger eingesetzt („Die Presse“ berichtete am Mittwoch). Für ÖVP-Generalsekretär Peter McDonald ist das „ein guter Weg“. „Jetzt müssen halt Nägel mit Köpfen gemacht werden, wo man zu einer Einigung kommt“, erklärte er der „Presse“.

Ob es angesichts der SPÖ-Widerstände tatsächlich zu Reformen kommen werde? „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Minister Stöger am 29. Februar hinsetzt und sagt: ,Wir haben keinen Weiterentwicklungsbedarf, es ist alles in Ordnung.‘“ Ziel sei, ebenso den 30- bis 45-Jährigen zu signalisieren, „dass auch ihre Pensionen gesichert sind“. Konkrete ÖVP-Wünsche wollte er ausdrücklich nicht nennen, man wolle die Debatte „nicht länger über die Medien austragen“.

Die Vorsitzende der Jungen Industrie, Therese Niss, nahm in einer Aussendung auf den jüngsten „Presse“-Bericht Bezug, wonach unter Einbeziehung der Bezieher von Reha-Geld das tatsächliche Pensionsantrittsalter von ASVG-Versicherten im Vorjahr sogar auf 58,6 Jahre (zuvor 58,7 Jahre) gesunken sei. In Anspielung auf die Flüchtlingsdiskussion meinte Niss: „Wenn schon Obergrenzen, dann bitte bei Pensionskosten und Frühpensionierungen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2016)

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