Peter Westenthaler: Wird der Freispruch aufgehoben?

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Die Generalprokuratur empfiehlt die Aufhebung des Westenthaler-Freispruchs. In der Causa Bundesliga sollen Beweise übergangen worden seien. In Sachen Lotterien ortet man Verfahrensfehler.

Schlechte Nachrichten für Peter Westenthaler: Die Generalprokuratur empfiehlt, den Freispruch für den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker in den Causen Bundesliga und Lotterien aufzuheben, berichtet das Ö1-"Morgenjournal". Anfang März will sich der Oberste Gerichtshof mit den Freisprüchen von Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler beschäftigen.

Gegen Westenthaler waren Vorwürfe des schweren Betrugs und der Untreue als Beteiligter erhoben worden. Der Prozess dazu endete im März vergangenen Jahres aber mit einem kompletten Freispruch. In dem Verfahren war es einerseits um eine im Sommer 2006 erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien (auf Scheinrechnung) an eine BZÖ-Agentur sowie um eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen sollte, aber zweckwidrig verwendet worden sein soll.

Übergangene Beweise und Verfahrensfehler

Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Spruch des Wiener Straflandesgerichts Nichtigkeitsbeschwerde ein und wird nun von der Generalprokuratur unterstützt. Deren Sprecher Martin Ulrich argumentiert, dass in der Causa Bundesliga Beweise übergangen worden seien. In Sachen Lotterien ortet die Generalprokuratur wiederum Verfahrensfehler. Belastende Aussagen im Vorfeld des Prozesses von Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher, der im Verfahren geschwiegen hatte, hätten vor Gericht vorgelesen werden müssen.

Zum Bericht von Ö1 >>>

(APA)

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