Sozialgeld: Sparen ist ÖVP-Bedingung

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LOPATKA(c) APA/BARBARA GINDL
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ÖVP-Klubchef Lopatka pocht bei der Reform auf eine Deckelung der Mindestsicherung und Begrenzung für Migranten: „Darüber muss Wiens Stadträtin Wehsely gesprächsbereit sein.“

Wien. „Das ist ein Wunschdenken der Wiener.“ ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka zeigt sich erbost darüber, dass Wiens Sozialstadträtin, Sonja Wehsely (SPÖ), im „Presse“-Interview zwar „gesprächsbereit“ darüber ist, dass der Bund von den Ländern die Kompetenz für die Mindestsicherung übernimmt, aber Einsparungen bei dieser Form des Sozialgeldes ablehnend gegenübersteht. „Durch eine Verschiebung der Kosten von den Ländern zum Bund habe ich null Einsparung“, beklagt er im „Presse“-Gespräch.

Für ihn führt deswegen im Zuge der von der Bundesregierung mit den Ländern vorgesehenen Neuregelung der Mindestsicherung kein Weg an Maßnahmen zu einer Reduktion der Kosten vorbei. Dazu zählen für Lopatka speziell die von der ÖVP seit Längerem geforderte Deckelung der Kosten für die Mindestsicherung mit maximal 1500 Euro im Monat sowie Einschränkungen der Leistungen für Migranten. „Darüber muss die Frau Wehsely gesprächsbereit sein“, verlangt Lopatka in Anspielung auf die Gesprächsbereitschaft der Wiener Stadträtin über eine Verlagerung der Kompetenzen zum Bund. Und weiter: „Da muss sich die SPÖ bewegen.“ Eine entsprechende Reform mit bundesweit einheitlichen Regeln sei Aufgabe des neuen Sozialministers, Alois Stöger (SPÖ).

Dänemark als Vorbild

Was die Reduktion der Kosten für Migranten und Flüchtlinge betrifft, so bekräftigt der ÖVP-Klubchef: „Da bin ich dafür, dass wir uns am dänischen Modell orientieren.“ Dieses sieht seit dem Vorjahr als Voraussetzung für Sozialgeld vor, dass Ausländer, aber auch dänische Bürger in den vergangenen acht Jahren zumindest sieben Jahre in Dänemark gelebt haben. Andernfalls wird die Leistung bis zu 50 Prozent gekürzt.

Lopatka drängt wegen der Verschärfungen und Änderungen bei der Mindestsicherung zur Eile. Zuletzt war nach dem Ministerrat von einer Reform Anfang 2017 die Rede gewesen. „Jeder Tag, an dem das früher kommt, ist im Interesse der österreichischen Steuerzahler.“

Für den ÖVP-Klubchef ist eine entsprechende Verschärfung vor allem auch notwendig, weil erwartet werde, dass Asylberechtigte keine Arbeit finden und daher 30.000 bis 40.000 von diesen in die Mindestsicherung fallen werden. Eine Konsequenz sei: „Vor allem in Wien wird die Zahl weiter explodieren“. Er tritt daher auch der Argumentation Wehselys entgegen, wonach nur neun Prozent der Bezieher die volle Mindestsicherung erhalten. Mit dem Anstieg der Asylberechtigten, die Mindestsicherung erhalten, werde auch der Anteil jener, die dieses Sozialgeld in voller Höhe erhalten, steigen. Schon 2014 entfiel mit rund 141.000 von bundesweit rund 256.000 Beziehern der weitaus größte Teil auf die Bundeshauptstadt. Entsprechend ist es bei den Kosten. Nach Lopatkas Angaben stieg die Zahl in Wien im Vorjahr bereits auf 180.000, heuer würden sogar 200.000 erwartet.

Die Forderung, die Kompetenzen für die Mindestsicherung von den Ländern zum Bund zu übertragen, ist allerdings Mitte Jänner auch von Niederösterreichs Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) bei Verhandlungen mit dem Sozialministerium erhoben worden. Lopatka sieht aber einen entscheidenden Unterschied zu der von der Wiener SPÖ-Stadträtin bekundeten Gesprächsbereitschaft. Die Niederösterreicher hätten dazugesagt, dass es zu einer Kostenreduktion kommen müsse: „Die Voraussetzung ist die Deckelung.“ Die von der ÖVP verlangte Obergrenze von 1500 Euro wird jedoch von der SPÖ wie auch von Wehsely abgelehnt, weil dies Familien treffe.

Sanktion als Muss-Bestimmung

Was Sanktionen betrifft, so hat Wehsely betont, dass Wien im Vorjahr 8000-mal die Mindestsicherung um 25 bis 100 Prozent gekürzt habe. Und das solle auch in anderen Bundesländern so sein. „Ja“, sagt der ÖVP-Klubchef ohne Umschweife. Seine Partei sei dafür, dass aus einer Kann-Bestimmung für alle Bundesländer eine Muss-Bestimmung werde. Sanktionen müsse es bei Arbeits-, aber auch auch bei Integrationsunwilligkeit geben. „Das gehört auch rasch mitgeregelt“ und sei Teil des Fünfpunkteplans der ÖVP, zu dem auch die verpflichtende Aufteilung in Sach- und Geldleistungen in einem 50:50-Verhältnis gehört.

AUF EINEN BLICK

Mindestsicherung. Spätestens Anfang 2017 muss es eine neue Bund-Länder-Vereinbarung über die Mindestsicherung geben. Die ÖVP fordert unter anderem eine Obergrenze von 1500 Euro im Monat, eine verpflichtende 50:50-Teilung in Sach- und Geldleistungen, eine verpflichtende Reduktion der Mindestsicherung um 25 Prozent, wenn jemand arbeits- oder integrationsunwillig ist. Für den Wiedereinstieg in den Beruf soll es als Anreiz einen Bonus geben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2016)

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