Vorarlberg: Kein Sozialgeld ohne Integrationspakt

Markus Wallner
Markus Wallner APA/DIETMAR STIPLOVSEK
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Asylberechtigte müssen sich seit Montag mittels Unterschrift bei den Bezirkshauptmannschaft zur Einhaltung von Integrationsmaßnahmen verpflichten. Sonst droht eine Kürzung der Mindestsicherung.

In den Bundesländern werden die Voraussetzungen für den Bezug der Mindestsicherung verschärft. Angesichts des Flüchtlingsandrangs müssen in Vorarlberg Asylwerber und subsidiär Schutzbedürftige (Personen ohne Asylstatus, die aber nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können) nunmehr eine Integrationsvereinbarung bei den Bezirkshauptmannschaften unterzeichnen. Damit erklären sie ihr Einverständnis, dass sie "Grundregeln des Zusammenlebens" in Österreich und etwaige Konsequenzen bei Verstößen akzeptieren.

Bei der Mindestsicherung bedeutet dies, dass diese Art des Sozialgeldes gekürzt oder gestrichen wird. Die Konverntionsflüchtlinge verpflichten sich dazu, dass sie als Integrationsmaßnahme verpflichtend Deutschkurs besuchen. Gleiches gilt für den Besuch von Wertekursen, die in Vorarlberg am 25. Februar anlaufen. Bedingung ist außerdem, dass Bezieher einer Mindestsicherung (837 Euro im Monat für Alleinstehende) bereit sind, angebotene Arbeit anzunehmen, wie das auch für österreichische Bezieher des Sozialgeldes gilt.

In Vorarlberg hat vor allem die ÖVP mit Landeshauptmann Markus Wallner auf einen derartigen Integrationspakt gedrängt. Die Grünen als Koalitionspartner im Land tragen die Maßnahme mit.

>>> Details der Integrationsvereinbarung

(ett)

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