„Asyl auf Zeit“: Kritik aus dem Parlament

CONTAINERDORF F�R ASYLWERBER AM FLUGHAFEN WIEN
CONTAINERDORF F�R ASYLWERBER AM FLUGHAFEN WIEN(c) APA/FLUGHAFEN WIEN (UNBEKANNT)
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Die legale Einreise werde erschwert, fürchten die Neos.

Wien. Monatelang mussten SPÖ und ÖVP verhandeln, um sich auf einen Gesetzestext zu einigen. Seit Ende Jänner ist die Vorlage für „Asyl auf Zeit“ nun im Parlament – dort wartet die nächste Hürde für die geplante Verschärfung des Asylgesetzes.

Denn vor allem die Opposition, aber auch Experten haben keine Freude mit den Plänen der Regierung. Am Mittwoch fand ein Hearing im Innenausschuss statt, bei dem der Entwurf besprochen wurde. Nikolaus Scherak von den Neos kritisiert vor allem die „Symbolpolitik“ von SPÖ und ÖVP: „Man hat mir nicht genau erklären können, was das Ziel der Novelle ist“, sagt er der „Presse“. Denn Asyl (innerhalb einer Frist) abzuerkennen, sei bereits jetzt möglich.

Außerdem sei es nicht nachvollziehbar, dass der Familiennachzug beschränkt werde. „Die einzige Möglichkeit, legal einzureisen und um Asyl anzusuchen, wird so verwehrt.“ Ein Punkt sei besonders problematisch: Wird einem Flüchtling Asyl gewährt, hat seine Kernfamilie laut Scherak in Zukunft drei Monate Zeit, um einen Antrag auf Familiennachzug an einer österreichischen Außenvertretung zu stellen. „Das ist absurd. Wie soll das ein Flüchtling aus Syrien innerhalb dieser Frist schaffen?“, fragt Scherak.

Mehrarbeit für Behörden

Der Neos-Mandatar ist nicht der einzige, der skeptisch gegenüber der Richtlinie ist: Laut Asylanwalt Georg Bürstmayr würde die neue Regelung einen massiven Mehraufwand für die Behörden bedeuten – und außerdem die Integration von Asylberechtigten erschweren. Die Behörden würden mehr Personal bekommen, hielt das Innenressort dagegen. Außerdem würde es ein Gutachten über die Lage in den stärksten Herkunftsländern geben, das die Arbeit erleichtern würde.

Doch was plant die Regierung nun genau? Die Gesetzesnovelle umfasst zwei große Punkte: Einerseits soll das Asylrecht verschärft werden: Flüchtlinge bekommen nur befristet Asyl. Nach drei Jahren wird überprüft, ob der Fluchtgrund noch besteht. Falls nicht, muss die Person das Land verlassen.

Auch der Familiennachzug wird erschwert: Asylberechtigte müssen – nach Ablaufen der Dreimonatsfrist − über genügend Wohnraum, Einkommen und Versicherung verfügen, um ihre Familie ins Land holen zu dürfen. Subsidiär Schutzberechtigte (Menschen ohne Asylstatus, die aber nicht abgeschoben werden können) haben für den Nachzug eine Wartefrist von drei Jahren. (ib/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.02.2016)

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