Graz beschließt Integrationsvereinbarung

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Nicht-EU-Bürgern, die die Integrationsvereinbarung nicht unterschreiben, sollen die städtischen Zusatz-Sozialleistungen gekürzt werden.

Der Grazer Gemeinderat hat am Donnerstag in seiner Sitzung mehrheitlich für die Einführung einer "Integrationsvereinbarung" für alle Nicht-EU-Bürger gestimmt. Das Schreiben soll über österreichische Grundwerte wie Gleichstellung von Mann und Frau oder auch die Unterrichtspflicht aufklären. Neo-Grazern, die diese nicht unterschreiben, sollen die städtischen Zusatz-Sozialleistungen gekürzt werden.

Der "Antrag zur dringlichen Behandlung" wurde von der ÖVP und der SPÖ gemeinsam eingebracht und auch von beiden Parteien mit einer knappen Mehrheit von 24 zu 23 Stimmen angenommen. Die "Integrationsvereinbarung" sollen nicht nur Flüchtlinge, sondern alle Bürger in Graz, die nicht aus der EU kommen, unterschreiben. Damit bestätigen sie die Anerkennung der österreichischen Grundwerte: Zum Beispiel, dass der Staat nach den demokratisch beschlossenen Gesetzen handelt, die unabhängig vom Religionsbekenntnis sind. Das Gesetz verbiete "jegliche körperliche und psychische Gewalt, insbesondere gegen Kinder und Frauen. Das gilt im öffentlichen und im privaten Bereich."

Außerdem steht in der Vereinbarung, dass Frauen und Männer in Österreich die gleichen Rechte haben und jeder für sich selbst über alle Aspekte seines Lebens bestimmen kann. Jeder Mensch in Österreich könne das eigene Leben (Glauben, Tradition, Interessen, Sexualität) selbst gestalten, so lange er die Gesetze dabei einhält. Auch auf die Kindergarten- und Unterrichtspflicht für Mädchen und Buben wird hingewiesen. Wer gegen Gesetze verstößt, muss mit Sanktionen wie Geld- und Gefängnisstrafen "bis hin zur Aberkennung des Aufenthaltstitels" rechnen.

Bereitschaft zu Arbeiten wird erwartet

Die Integrationsvereinbarung erklärt auch in groben Zügen, wie das Sozialsystem in Österreich funktioniert. So sei etwa Ziel der Integration die wirtschaftliche Unabhängigkeit ohne nötige finanzielle Unterstützung des Staates. Eine Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit und der Erwerb von Qualifikationen - vor allem der deutschen Sprache - werde erwartet. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass man die Regeln zur Kenntnis genommen hat und mit diesen einverstanden ist.

Die Integrationsvereinbarung wird in allen notwendigen Sprachen in den Servicecentern der Stadt aufgelegt und bei der erstmaligen Meldung eines Hauptwohnsitzes ausgehändigt. Wer nicht unterschreibt, muss auf freiwillige Leistungen der Stadt, etwa die sogenannte SozialCard für vergünstigte Tarife für die Grazer Linien und Unterstützung für Lebensmittel, die Teilnahme an städtischen Sport- und Ferienkursen und die Möglichkeit, in eine Gemeindewohnung zu ziehen, verzichten.

(APA)

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