Schwertner: „Geben keine Auskunft darüber, wo es mehr Sozialhilfe gibt“

Klaus Schwertner
Klaus Schwertner(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Hat eine NGO einem Flüchtlingsvater geraten, wegen der höheren Mindestsicherung nach Wien zu ziehen? Nein, meint die Caritas. Generalsekretär Klaus Schwertner warnt vor einer Neiddebatte. Und meint: Es gebe jetzt schon Möglichkeiten, Missbrauch zu sanktionieren.

Wien. Der Fall hatte für Aufregung gesorgt: In einem „Presse“-Interview erzählte Sepp Schellhorn von der Beratung einer Helferorganisation: Die „Caritas, Diakonie oder eine andere NGO“ hätte einem Flüchtling und seiner Familie geraten, von Salzburg nach Wien zu ziehen – weil es dort, auch ohne Arbeit, mehr Sozialhilfe geben würde. Stimmt nicht, meint die Caritas – in Person von Geschäftsführer Klaus Schwertner: „Weder die Caritas noch die Diakonie hat die Familie beraten“, sagt er. Die Organisationen würde Flüchtlingen empfehlen, so schnell wie möglich einen Job zu finden. „Wir geben keine Auskunft darüber, in welchem Bundesland die Menschen mehr Mindestsicherung bekommen.“

Worum geht es genau? Schellhorn meinte, eine NGO habe dem Familienvater vorgerechnet, er würde 35.000 Euro an Mindestsicherung in Wien bekommen. Der Mann hätte seinen Job in Salzburg aufgegeben und sei in die Hauptstadt gezogen. Später präzisierte er: Einer vierköpfigen Familie stünden in Wien rund 25.629 Euro an Mindestsicherung pro Jahr zu. Inklusive 3725,28 Euro für die Deckung des Wohnbedarfs für zwei Erwachsene. Hinzu kämen Kinderabsetzbeträge (2803,20 Euro), Familienbeihilfe (6801,64 Euro) und 1109 Euro Alleinverdienerabsetzbetrag. In Summe seien das 36.343,20 Euro im Jahr.

Ob nicht doch ein Mitarbeiter den Flüchtlingen diese Beträge vorgerechnet hätte? „Ganz generell kann ich nicht ausschließen, dass ein einzelner Mitarbeiter solche Beratungen durchgeführt haben soll“, sagt Schwertner. Aber in diesem Fall hätte es erst nach dem Umzug nach Wien ein Beratungsgespräch mit der Caritas gegeben. „Die Betroffenen hatten immer vor, nach Anerkennung ihres Asylstatus nach Wien zu ziehen“, meint Schwertner.
Warum Schellhorn dann etwas anderes behaupte? „Da ist er wohl einer falschen Berechnung aufgesessen – er hatte in dem Fall wohl nicht alle Informationen“, meint der Caritas-Generalsekretär dazu.

„0,8 Prozent der Sozialausgaben“

„Der Fall zeigt aber deutlich, wie hitzig die Diskussion rund um die Mindestsicherung derzeit geführt wird“, meint Schwertner. Man müsse sich die Zahlen vor Augen halten: „In absoluten Zahlen reden wir bei der Mindestsicherung zwar über Millionenbeträge. Aber sie macht nur 0,8 Prozent der Sozialausgaben in Österreich aus.“ Durchschnittlich würden die Mindestsicherungsbezieher 300 Euro im Monat bekommen, und zwar als Aufstockung ihres geringen Gehalts.

Außerdem gebe es klare Richtlinien, wem diese Sozialhilfe zustehe: „Unter anderem muss man sein Vermögen bis auf 4200 Euro verbraucht haben.“ Und: „Man hat keine Wahlfreiheit – zu arbeiten oder die Mindestsicherung zu beziehen.“ Würde man sich weigern, einer Arbeit nachzugehen, würde es Sanktionen geben. „Dann wird die Mindestsicherung gekürzt.“ In Wien hätte es im vergangenen Jahr 8000 solcher Fälle gegeben. „Aber insgesamt betrachtet kam es in weniger als ein Prozent der Fälle zu einer Rückforderung, weil die Sozialhilfe missbräuchlich verwendet wurde.“

Regeln und Sanktionen gebe es also jetzt schon, und zwar für alle. „Wir müssen uns fragen, wie wir die Leute besser in den Arbeitsmarkt integrieren können.“ Ein guter Ansatz stamme hier von AMS-Chef Johannes Kopf, meint Schwertner. Demnach sollen Zuverdienstmöglichkeiten zur Mindestsicherung erleichtert und ausgeweitet werden.

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