Das Pensionspaket im Überblick

Die Koalition hat sich bei ihrem sogenannten Pensionsgipfel auf ein 10-Seiten-Papier verständigt.

INVALIDITÄT/WIEDEREINGLIEDERUNG

Für Menschen, die von langer Krankheit betroffen waren, wird der Weg zurück in die Berufswelt erleichtert. Grundlage der Wiedereingliederung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer über eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit (auf 50 bis 75 Prozent) für eine bestimmte Dauer. Die Entgelteinbuße soll dabei durch eine (nicht näher definierte) Sozialleistung kompensiert werden. Zudem wird für die Berechnung der Abfertigung und des Arbeitslosengeldes die Phase der Wiedereingliederung nicht einbezogen.

Um Invaliditätspensionen möglichst zu vermeiden, sollen Versicherte bereits nach vier Wochen Krankenstand zu einem klärenden Gespräch mit einem Casemanager, dem Kontrollarzt oder beiden bei der Gebietskrankenkassen eingeladen werden.

Empfohlen wird, die Kooperation zwischen Kranken- und Pensionsversicherung sowie AMS "zu verstärken und möglichst eng zu gestalten".

Implementiert werden soll ein Rehabilitationsmonitoring, das den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen misst. Zudem ist die Erstellung einer Studie geplant, mit der berufliche Reha-Möglichkeiten auf breiter Basis analysiert werden sollen, mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse psychisch Erkrankter.

Um Langzeitarbeitslosigkeit von Reha-Geld-Beziehern zu vermeiden, sollten neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch Beschäftigungen am (geschützten) zweiten Arbeitsmarkt unter ärztlicher Kontrolle ermöglicht werden.

Versicherten ohne Berufsschutz soll ein besserer Zugang zu Reha- oder Qualifikationsmaßnahmen ermöglicht werden. Entscheidend sei dabei, ob es realistische Chancen für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gibt.

Pensionsversicherungsanstalt und Arbeitsmarktservice soll es ermöglicht werden, berufliche Rehabilitationen auch dann durchzuführen, wenn Invalidität droht, sie aber noch nicht eingetreten ist.

PENSIONSKOMMISSION

Neu aufgestellt wird die Pensionskommission. Sie soll "deutlich verkleinert" werden. Kooptierte Experten (ohne Stimmrecht) von Wirtschaftsforschungsinstitut, IHS, Pensionsversicherungsanstalt und Beamtenversicherung sowie zwei internationale Fachleute sollen beigezogen werden. Über die Bestellung des Vorsitzenden sowie des Stellvertreters müssen Kanzleramt, Sozial- und Finanzministerium im Einvernehmen entscheiden.

Künftig wird die Kommission nicht nur für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, Bauern, Gewerbetreibende) zuständig sein sondern auch für die Beamten. Für den öffentlichen Dienst sowohl im Bund als auch in Ländern und Gemeinden soll es nun auch ein regelmäßiges Monitoring geben.

Vorschläge der Pensionskommission hat die Bundesregierung dem Nationalrat zu berichten oder sie legt "alternative, für das Pensionssystem gleichwertige Maßnahmen" vor.

LÄNGER ARBEITEN

Für drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter, also bei Frauen bis 63 und bei Männern bis 68 entfallen die Pensionsversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Dienstgeber bis zur Hälfte. Allerdings wird der fiktive volle Betrag am Pensionskonto gut geschrieben.

Auf der anderen Seite ist es nicht mehr möglich, neben der Pension voll dazu zu verdienen. Ebenfalls für die ersten drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter bekommt man nur noch die Pension bis zur Höhe der Ausgleichszulage (oder je nach weiteren Verhandlungen Geringfügigkeitsgrenze) zur Gänze. Alles was darüber hinausgeht, wird bis maximal zur Hälfte angerechnet, das heißt nicht ausgezahlt.

Die zuständige Pensionsversicherungsanstalt wird verpflichtet, Versicherten vor Erreichen des Regelpensionsalters eine Information zu schicken, aus der die finanziellen Vorteile eines späteren Pensionsantritts hervorgehen.

FRAUEN

Vor allem Frauen dürften von einer Erweiterung des freiwilligen Pensionssplittings profitieren. Dieses war bisher nur vier Jahre pro Kind möglich, künftig werden es sieben sein. Maximal kann 14 Jahre gesplittet werden. Grundprinzip ist, dass der erwerbstätige Elternteil bis zu 50 Prozent seiner Pensionskonto-Gutschrift jenem Elternteil überlässt, der sich in dieser Phase der Kindererziehung widmet.

Kindererziehungszeiten sollen künftig für Frauen ab Jahrgang 1955 leichter pensionsbegründend für das Erreichen der Ausgleichszulage, der so genannten Mindestpension, angerechnet werden. Im Papier wird hier keine Zahl genannt. Bei der Präsentation der Pläne Montagabend war von 96 Monaten die Rede.

Ebenfalls vor allem für Frauen interessant sein dürfte eine Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende auf 1.000 Euro für alle jene, die mindestens 30 echte Beitragsjahre vorweisen können. Für alle anderen bleibt der Satz bei rund 883 Euro.

HARMONISIERUNG

Eher vage gehalten ist der Passus über eine weitere Angleichung der Pensionssysteme. Wörtlich heißt es: "Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme voranzutreiben. Ziel ist es, ein auf der Bundesregelung (Allgemeines Pensionsgesetz) basierendes einheitliches Pensionsrecht zu schaffen."

(APA)

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